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Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung des Sozialministeriums über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen (PErsVO)

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Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung des Sozialministeriums über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen

Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung des Sozialministeriums über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen (PErsVO) Generelle Bewertung Als Betreiber von Einrichtungen für Menschen mit Pflegebedarf und/ oder Behinderung ist es unser satzungsmäßiger Auftrag und unser oberstes Ziel, eine den individuellen Bedürfnissen entsprechende Betreuung und Pflege in guter Qualität zu erbringen, die dem aktuellen fachlichen Stand entspricht und zukunftsorientierten Grundsätzen wie Menschenwürde, Selbstbestimmung, Teilhabe, Inklusion und Sozialraumorientierung möglichst gerecht wird. Der vorliegende Verordnungsentwurf verfolgt das Ziel mit Vorgaben zu Beschäftigtengruppen, zur Fachlichkeit sowie zur Personalpräsenz im Tag- und Nachtdienst und hiervon zulässigen Abweichungen einen flexibleren Personaleinsatz in stationären Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe zu ermöglichen. Gleichzeitig erhofft sich das zuständige Fachministerium mit der Verordnung den Grundstein für die Realisierung moderner Personalkonzepte zu legen und eine hohe fachliche Qualität in der Versorgung sicherzustellen. Grundsätzlich stimmen wir diesen fachpolitischen Zielsetzungen nicht zuletzt im Lichte des bereits heute in der Praxis deutlich spürbaren Fachkräftemangels zu. Und auch wenn sich einige begrüßenswerte Einzelregelungen in der Verordnung wiederfinden, kommen wir nach Erstsichtung des Verordnungsentwurfs zu dem Schluss, dass der vorgelegte Regelungsrahmen insgesamt es vielen Trägern schwer machen wird, diese Zielsetzungen unter den gegebenen Realitäten zu erreichen. Gerade für die von den Bürgern des Landes Baden-Württemberg und der Landespolitik jedoch weiterhin gewünschten kleinen bis mittelgroßen, wohnortnahen, in ihren lokalen Quartieren fest verwurzelten Heimen, hätten diese Regelungen in jetziger Form fatale Folgen. Kleine bis mittelgroße Einrichtungen mit Bewohnerzahlen zwischen 31 und 49 sind insbesondere im ländlichen Raum weit verbreitet und bilden dort das versorgungspolitische Rückgrat in Betreuung und Pflege. Im Bereich der Altenhilfe sind wir überwiegend in Gemeinden mit 4000 – 8000 Einwohnern mit entsprechenden Einrichtungen vertreten. Dabei haben rund 2/3 unserer 33 stationären Einrichtungen Zwischengrößen von 31 bis 49 Bewohnern. Von den momentan vorgesehenen Personalvorgaben würde unsere Altenhilfe somit unverhältnismäßig hart getroffen. Aufgabe der Verordnung ist es, die Vorgaben des § 10 respektive § 29 Satz 1 Nummer des WTPG - Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetztes vom 30. Mai 2014 zur Sicherung einer personellen Mindestqualität umzusetzen. Die vermeintlich flexibleren Vorgaben hinsichtlich Fachkraftquote und Präsenzzeiten im Tag- und Nachtdienst sind insbesondere für kleine bis mittelgroße Einrichtungen ohne entsprechende Entgelterhöhungen eine große Hürde. Denn für diese Einrichtungen haben die Vorgaben de facto den Charakter von nicht refinanzierten Standarderhöhungen - entsprechend ausgerichtete Häuser werden wirtschaftlich nicht mehr zu betreiben 1

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