eachten. M. a. W.: Suizidbeihilfe soll nicht mit den Mitteln des Strafrechts verfolgt, sondern auf dem Weg des Verwaltungsrechts geregelt werden. Vorstand und Geschäftsführungen sollten eine Entscheidung treffen, ob Sterbehilfeorganisationen der Zugang zu den Einrichtungen der Stiftung untersagt wird. 7. Das Ethikkomitee empfiehlt, allen, die in einer Einrichtung der Stiftung Liebenau wohnen möchten, vor dem Einzug zu erläutern, dass und warum die Stiftung Liebenau Suizidbeihilfe ablehnt, und die ausdrückliche Zustimmung der künftigen Bewohner hierfür zu erbitten. Auch die Aufnahme einer entsprechenden Passage in den Heimvertrag ist notwendig. Falls ein Heimbewohner dennoch später den Wunsch auf Suizidbeihilfe äußert, sollte diesem Wunsch mit Respekt begegnet werden. Ein Zwang, die Einrichtung zu verlassen, sollte nicht erwogen werden. 46
Laden...
Laden...
Laden...
Stiftung Liebenau
Kirchliche Stiftung privaten Rechts
Siggenweilerstr. 11
88074 Meckenbeuren
Tel: 07542 10-0
Fax: 07542/10-1117
info(at)stiftung-liebenau.de
Spendenkonto
Sparkasse Bodensee
Stiftung Liebenau
Konto: 20 994 471
IBAN: DE35 69050001
0020994471
BIC: SOLADES1KNZ
© 2016 Stiftung Liebenau, Kirchliche Stiftung privaten Rechts