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Neuerungen zur Pflegeversicherung ab 2017

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Sehr geehrte Damen und

Sehr geehrte Damen und Herren, mit der vorliegenden Informationsbroschüre möchten wir Ihnen das allgemeine und aktuelle Leistungsangebot der Pflegeversicherung vorstellen. Die Pflegeversicherung können alle Menschen in Anspruch nehmen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Ziel der Pflegeversicherung ist es, allen zur Seite zu stehen, die als pflegebedürftig anerkannt sind. Dabei gilt der Grundsatz: Die Hilfen sollen ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben so weit als möglich unterstützen. Um dies zu gewährleisten, ist das Leistungsangebot des ab Januar 2017 in Kraft tretenden Pflegestärkungsgesetzes II sehr vielschichtig und berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse all jener, die sie in Anspruch nehmen können. Weil wir wissen, dass es nicht einfach ist, sich im Dschungel der Gesetzgebung und der darauf basierenden Leistungen zurechtzufinden, haben wir an den Anfang die Klärung des Begriffes »Pflegebedürftigkeit« gestellt. Denn entscheidend für den Erhalt der entsprechenden Leistungen ist der so genannte Pflegegrad. In den Folgekapiteln 1 bis 10 finden Sie die wichtigsten Leistungsangebote und Leistungsansprüche der Pflegeversicherung thematisch aufgeführt. Auf konkrete Beispiele in den Kapiteln haben wir verzichtet. Dies, obwohl wir wissen, dass es hilfreich für die Einordnung sein könnte. Wir bitten aber um Ihr Verständnis, denn die individuelle Pflegebedürftigkeit kann ebenso vielfältig sein wie die Leistungen, die gebraucht werden. Wie die Gesamtpflegekosten entstehen und wie sie sich zusammensetzen, erfahren Sie in Kapitel 11. Gerne unterstützen wir Sie bei allen diesbezüglichen Fragen. Hierzu finden Sie am Ende der Broschüre die entsprechenden Kontaktdaten. Wir grüßen Sie herzlich 2 Stefanie Locher Geschäftsführerin Dr. Alexander Lahl Geschäftsführer 3 3

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