2. Stärkung des Arbeitsplatz-Wahlrechts Ab 01.01.2018 darf ein Mensch mit Behinderung wählen, ob die Leistungen im Berufsbildungs- und/oder Arbeitsbereich • von einer Werkstatt für behinderte Menschen, • von dieser zusammen mit einem oder mehreren anderen Leistungsanbietern oder • von einem oder mehreren anderen Leistungsanbietern erbracht werden. RA Dr. Peter Krause www.voelker-gruppe.com 42
3. Anreize für den ersten Arbeitsmarkt • Menschen mit Behinderung, - die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich haben und - denen von einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer üblichen Entlohnung angeboten wird, erhalten mit Abschluss des Arbeitsvertrages (und bei Bedarf auch auf Dauer) als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ein Budget für Arbeit. • Das Budget für Arbeit umfasst einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber zum Ausgleich - der Leistungsminderung des Beschäftigten und - der Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderlichen Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz. • Der Zuschuss beträgt bis zu 75 Prozent des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes. RA Dr. Peter Krause www.voelker-gruppe.com 43
Laden...
Laden...
Laden...
Stiftung Liebenau
Kirchliche Stiftung privaten Rechts
Siggenweilerstr. 11
88074 Meckenbeuren
Tel: 07542 10-0
Fax: 07542/10-1117
info(at)stiftung-liebenau.de
Spendenkonto
Sparkasse Bodensee
Stiftung Liebenau
Konto: 20 994 471
IBAN: DE35 69050001
0020994471
BIC: SOLADES1KNZ
© 2016 Stiftung Liebenau, Kirchliche Stiftung privaten Rechts