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Leitlinien zum Umgang mit Sexualität und Behinderung

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Inhaltsverzeichnis 1.

Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 3 2. Einführende Überlegungen zum Thema Sexualität 4 3. Sexualität als Wesensmerkmal und Grundrecht jedes Menschen 5 4. Sexualpädagogische Grundlagen 6 5. Partnerschaften von Menschen mit Behinderung 7 6. Kinderwunsch und Schwangerschaft 8 6.1. Kinderwunsch von Menschen mit Behinderung 8 6.2. Empfängnisverhütung 8 6.3. Schwangerschaft 9 7. Die professionelle Haltung von Mitarbeitenden 10 8. Sexualassistenz 10 9. Schutz vor sexuellem Missbrauch 12 10. Abschließende Bemerkungen 13 Anhang (1) Materialien zur Sexualpädagogik 14 (2) Beratungsstellen 14 (3) Verhütungsmethoden 15 (4) Sterilisation 16 (5) Literaturverzeichnis 18 (6) Mitglieder des Arbeitskreises 18 Seite 2

1. Vorwort In der Fachöffentlichkeit wird das Thema »Sexualität und Behinderung« in seinen vielschichtigen Ausprägungen seit Mitte der 70er Jahre diskutiert. Zusammen mit der Forderung nach Normalität und Selbstbestimmung hat diese Diskussion für Menschen mit Behinderung wichtige Fortschritte gebracht. Der ehemalige Vorstand der Stiftung Liebenau, Msgr. Norbert Huber, hat die Fachdiskussion entscheidend mitgeprägt. Unter seiner Federführung entstand eine Handreichung zum Thema Sexualität und Partnerschaft geistig Behinderter für Einrichtungen, die im damaligen Verband katholischer Einrichtungen für Lern- und Geistigbehinderte (VKELG) zusammengefasst waren. 1 Huber hat seine Ausführungen auf der Basis einer christlichen Grundhaltung und Werteorientierung entwickelt. Partnerschaft, Liebe und Sexualität sind für ihn wesentliche Elemente im Leben von Menschen mit einer geistigen Behinderung. Die vorliegenden Leitlinien stehen in dieser Tradition und sind gleichzeitig Ausdruck der aktuellen Diskussionen und Entwicklungen. Eine elementare Orientierung ist uns das christliche Menschenbild: Als Mann und Frau ist der Mensch von Gott geschaffen. Er ist Ebenbild Gottes (Gen 1, 26-27). Der Mensch existiert als Mann oder Frau, als geschlechtliches bzw. sexuelles Wesen. Er ist einzigartig, unverfügbar und liebenswert. Die Entwicklung einer eigenen Identität oder Persönlichkeit meint immer auch die Entwicklung der eigenen Sexualität. Jeder Mensch hat ein Anrecht auf Wertschätzung, Zuwendung, menschliche Begegnung und Beziehung sowie auf ein individuelles, erfülltes menschliches Leben. Die Grundorientierung am christlichen Menschenbild und an christlichen Werten (z.B. in Beziehung leben) bildet die Basis für die Leitlinien. In einem Symposium über die »Würde und Rechte geistig behinderter Menschen« im Januar 2004 richtet der damalige Papst Johannes Paul II. an die Teilnehmer folgende Botschaft: »Auch geistig behinderte Menschen haben ein Recht zu lieben, sie haben dasselbe Bedürfnis nach Liebe wie jeder andere Mensch. Deshalb muss besondere Aufmerksamkeit ... auf die emotionale und sexuelle Dimension geistig behinderter Menschen gerichtet werden. Ein geistig behinderter Mensch hat genauso ein Bedürfnis, zu lieben und geliebt zu werden, er sehnt sich nach Zärtlichkeit, Nähe und Intimität, wie jeder andere Mensch. Die Realität sieht leider anders aus: der geistig behinderte Mensch kann diese ihm zustehenden und natürlichen Bedürfnisse oft nur unter ungünstigen äußeren Bedingungen leben... Die Anerkennung der Rechte muss deshalb von einer wahren Verpflichtung aller begleitet sein, Lebensbedingungen, Strukturen und rechtliche Garantien zu schaffen, die auf die Bedürfnisse und Wachstumsdynamiken Behinderter und deren Angehörigen eingehen.« 2 Auch von höchster kirchlicher Instanz werden Menschen mit Behinderung die gleichen Persönlichkeitsrechte zur Entfaltung ihrer Sexualität zugestanden. Die ungünstigen äußeren Bedingungen, denen Menschen mit Behinderung unterliegen können, sind auch nach vielen Jahren intensiver Diskussion um Selbstbestimmung, Persönlichkeitsrechte und Gleichstellung behinderter Menschen immer noch Realität. 1 Weitere Veröffentlichungen von ihm sind im Literaturverzeichnis aufgeführt. 2 Zitiert nach Walter, Joachim, Standards im Umgang mit der Sexualität behinderter Menschen. Seite 3

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