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Jahresbericht 2020 der Stiftung Liebenau

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„Technik in

„Technik in der Pflege soll der Lebenserhaltung und Lebensentfaltung dienen” zu vermeiden hilft, die bei Orientierungslosigkeit entstehen könnten, zum Beispiel ein Unfall auf befahrener Straße, ein Verlaufen in der Stadt oder im Wald. Der individuell bestimmbare Korridor bietet einen geschützten Raum der Entfaltung für gefährdete Personen, hier für Heiner Franzka. Ein ängstliches Festhalten der Person und Einschränken der Mobilität wird überflüssig. Technik in der Pflege darf Menschen nicht aus ihrer Mitverantwortung gegenüber ihren Mitmenschen entlassen. Viele pflegerische Aufgaben können nicht von technischen Hilfsmitteln erledigt werden. Zuwendung, Einfühlungsvermögen und Kreativität sind erforderlich, um der gegenseitigen mitmenschlichen Verantwortung zu entsprechen. Diese Mitverantwortung insbesondere der Pflegekräfte und Angehörigen wird durch ein GPS-System nicht aufgehoben, da die Korridore individuell festzulegen sind. Zudem wird ein persönliches Eingehen auf die Lage der betreffenden Person notwendig, wenn ein Signal durch das Überschreiten des personenspezifischen Korridors ausgelöst worden ist. Denkbar wäre zum Beispiel, dass ihn die Pflegekraft beim Zusammentreffen freundlich anspricht und zu einem gemeinsamen Spaziergang im Hausgarten einlädt. irren. Passgenau sind sie dann, wenn der Bewegungskorridor individuell festgelegt werden kann und die Befestigungsmöglichkeiten für die jeweilige Person angepasst werden können. Jeder Technikeinsatz sollte im Blick auf seine Folgen für die Betroffenen vorsichtig bewertet werden. Der Einsatz technischer Mittel bedarf immer auch einer Technikfolgenabschätzung nach dem Vorsichtigkeitsprinzip. Da die Sicherheit durch GPS-Systeme steigt, ist prinzipiell eine gewisse Entlastung von Mitarbeitenden und Angehörigen zu erwarten. Vorsichtshalber muss allerdings ein Ausfall der Technik mitbedacht werden und etwa ein Namensschild mit Telefonnummer zusätzlich angebracht werden. Vorsicht ist besonders geboten, was den Umgang mit Daten angeht. Hier ist hohe Sensibilität und genaue Dokumentation gefordert, die permanente Speicherung der Aufenthaltskoordinaten ist zu unterbinden. Technik sollte passgenau dem geforderten Hilfebedarf entsprechen. Es ist stets zu prüfen, ob die eingesetzte Technik die erforderliche Unterstützung bietet oder ob nicht ein anderes technisches Hilfsmittel geeigneter ist. Etwa weil es einfacher zu bedienen ist oder weniger Risiken birgt. Ein Beispiel: Die bisher häufig verwendeten Bettgitter, die ein nächtliches Herausfallen vermeiden sollen, werden immer häufiger durch so genannte Niederflurbetten ersetzt, bei denen die Verletzungsgefahr geringer, die Bewegungsfreiheit aber größer ist. GPS-Tracker sollten nur bei Menschen mit einer so genannten Hinlauftendenz eingesetzt werden, wenn also die Gefahr besteht, dass sie sich ver- 46 Schwerpunkt

Technikeinsatz in der Pflege verlangt eine intensive Auseinandersetzung mit der Autonomie der zu pflegenden Person und pflegerischen Notwendigkeiten. Technik soll einerseits eine Unterstützung sein. Sie wirkt andererseits aber auch überwältigend und undurchsichtig. Die zu Pflegenden sind häufig weniger als andere in der Lage, die technischen Produkte zu verstehen und über Zustimmung oder Ablehnung zu entscheiden. Dies betrifft vor allem den Bereich der Medizinethik, wenn es um technische Fragen in der Behandlung der Patienten geht. Insofern sollte Technik nicht gegen den Willen einer pflegebedürftigen Person eingesetzt werden, die zuvor umfassend informiert worden ist. Wo es jedoch zu physisch oder psychisch schwer zumutbaren Lebenssituationen beteiligter Personen kommt, muss eine Auseinandersetzung mit der Autonomie der zu pflegenden Person und den pflegerischen Notwendigkeiten stattfinden. Herr Franzka sollte also über die Funktion und den Zweck des GPS-Senders informiert werden und mit dem Anlegen einverstanden sein. Die Pflegekräfte sind dann in einer besonderen Verantwortung, wenn er das Tragen des GPS- Senders einmal ablehnt, obwohl es grundsätzlich mit den Angehörigen vereinbart ist. Hier müssen die Fragen beantwortet werden: Wie viel Schaden entstünde für alle Beteiligten, wenn der GPS-Sender nicht getragen wird und Herr Franzka dann gegebenenfalls zu Hause bleiben muss? Gibt es im Einzelfall Alternativen, etwa gemeinsames Spazierengehen? Lässt er sich vom Tragen des GPS-Senders überzeugen? GPS-Sender haben nicht den Zweck einer elektronischen Fußfessel. Technik in der Pflege ist individuell in die Spannungsfelder „Freiheit und Schutz” und „Selbstbestimmung und Fürsorge” einzuordnen. Am Einsatz der GPS-Geräte wird deutlich, worin generell die ethische Ambivalenz technischer Innovationen in der Pflege besteht: Sie sollen die Fürsorge und den Schutz von Menschen mit Hinlauftendenz erhöhen, indem sie rechtzeitig Alarm geben, wenn jemand den ihm vertrauten und für ihn vorgesehenen Korridor verlässt. Außerdem ermöglichen sie Bewegungsfreiheit und Teilhabe, die ansonsten nur durch unverhältnismäßig hohen und häufig nicht vorhandenen Zeit- und Personaleinsatz erreicht werden könnten. Nötig ist allerdings, immer wieder zu überprüfen, ob der festgelegte Korridor noch dem Fürsorge- und Schutzgedanken einerseits und dem Freiheits- und Teilhabegedanken andererseits entspricht. (hr) Schwerpunkt 47

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