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Jahresbericht 2018 der Stiftung Liebenau

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Stiftung Liebenau Bericht des Aufsichtsrates Unser Gremium handelt als unabhängiges Kontrollorgan und hat primär die langfristigen Interessen, die strategische Ausrichtung und den dauerhaften Bestand der Stiftung Liebenau im Blick. Wir verantworten die Aufsicht über die Leitung der Stiftung und überwachen die Einhaltung der für die Stiftung geltenden staatlichen und kirchlichen Gesetze sowie der im Stiftungsgesetz von Baden-Württemberg und in der Stiftungsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart festgelegten rechtlichen Rahmenbedingungen. In der Satzung der Stiftung Liebenau ist definiert, welche Aufgaben unser Gremium im Allgemeinen zu erfüllen hat: Der Aufsichtsrat überwacht die Durchführung der satzungsgemäßen Aufgaben, die Einhaltung des gemeinnützigen und mildtätigen Charakters der Tätigkeiten, den Erhalt der christlichen Einstellung und Ausrichtung der Stiftung, die Wahrung der Unabhängigkeit der Stiftung, den Erhalt des Vermögens und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, der Wirtschaftsführung und der Rechnungslegung. Er wählt die Mitglieder des Vorstandes, genehmigt den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss der Stiftung und bestimmt über weitere zustimmungspflichtige Maßnahmen, wie beispielsweise die Übernahme, Übergabe oder Schließung von sozialen Einrichtungen, den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, die Gründung und Auflösung von Tochterunternehmen oder die Beteiligung an Betrieben und juristischen Personen. Nach Dresden führte die Aufsichtsratsreise 2018. Auf dem Programm auch ein Besuch in der Werkstatt des CSW – Christliches Sozialwerk und ein Orgelkonzert in der Frauenkirche. Im Jahr 2018 haben wir über 39 Tagesordnungspunkte in vier Aufsichtsratssitzungen beraten. Wir haben dabei 17 Beschlüsse gefasst und uns darüber hinaus mit Wahlen, Informationen, Berichten und vielen anderen stiftungsrelevanten Themen befasst. Verantwortung und Transparenz Corporate Governance bezeichnet eine transparente, verantwortliche, auf die langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensleitung und -kontrolle. Die Stiftung Liebenau berücksichtigt in diesem Zusammenhang insbesondere den „Deutschen Corporate Governance Kodex” sowie die „Arbeitshilfe 182” des Verbandes der Diözesen Deutschlands und der Kommission für caritative Fragen der Deutschen Bischofskonferenz. In unserem Gremium erfolgt jährlich eine Berichterstattung durch den Wirtschaftsprüfer über die für die Stiftung Liebenau relevanten Änderungen in diesen Kodizes. Weitere bedeutende Themen sind in diesem Kontext: Strategie, Chancen- und Risikomanagement, Compliance und internes Kontrollsystem. Die Stiftung Liebenau ist dabei bereits jetzt gut aufgestellt. Ich denke dennoch, dass die Prinzipien von Corporate Governance für die Stiftung und 6 Stiftung Liebenau

Treffen mit Barbara Klepsch, der Sächsischen Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz. auch speziell für den Aufsichtsrat künftig weiter an Bedeutung gewinnen werden. Fachkräftemangel und Digitalisierung Der Fachkräftemangel wirkt sich bereits jetzt belegungsund wachstumshemmend aus. Vor diesem Hintergrund gewinnen auch Aktivitäten im Personalmarketing eine immer wichtigere Rolle. Gerade online und in den sozialen Medien hat sich für die Stiftung Liebenau im Jahr 2018 einiges getan. Um den Bewerbungsprozess zu digitalisieren, wurde auch die Entscheidung für die Einführung einer stiftungsweiten Bewerbermanagementsoftware getroffen. Langfristig scheint es in den kommenden Jahren dennoch nicht mehr möglich zu sein, den Bedarf an Fachkräften in Deutschland ohne Zuwanderung zu decken. Ich denke, dass die Themen rund um Gewinnung und Bindung von Personal künftig für den Bestand und das nachhaltige Wachstum der Stiftung Liebenau ausschlaggebend sein werden. Chancen und Herausforderungen des BTHG Im Bericht des Vorjahres haben wir bereits auf die folgenreichen Entwicklungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verwiesen. Ziel des Gesetzes ist die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Durch die Teilnahme an einem öffentlich geförderten Modellprojekt in Kooperation mit dem Bodenseekreis zeichnen sich bereits jetzt einige Herausforderungen ab. So gibt es die Vorgabe seitens des Bundes, dass die Kosten der Eingliederungshilfe durch das neue Gesetz nicht gesteigert werden sollen. Aus unserer Sicht scheint diese Vorgabe jedoch unrealistisch zu sein. Schon allein dadurch, dass der Zeitaufwand für Dokumentationen deutlich steigt und dies keinesfalls zu Lasten der Arbeit am Menschen gehen darf. Für Trägerorganisationen wie die Stiftung Liebenau steigen zudem die Zahlungsund Liquiditätsrisiken, da künftig jeder Klient selbst Schuldner sein wird. Das BTHG verstärkt den in der Stiftung Liebenau bereits begonnenen Wandlungsprozess, wonach Menschen zunehmend dezentral versorgt werden. Zugleich ergeben sich dadurch auch erhebliche Rückkoppelungseffekte auf die Komplexstandorte. Einblicke in operative Einrichtungen Die jährliche Aufsichtsratsreise hat zum Ziel, direkte Einblicke in operativ tätige Einrichtungen der Stiftung zu erhalten. Im Jahr 2018 sind wir nach Dresden gereist, um Einrichtungen der CSW – Christliches Sozialwerk gemeinnützige GmbH, an der die Stiftung Liebenau mit 50 Prozent beteiligt ist, zu besuchen. Bei diesen Reisen schätzen wir besonders die Begegnungen mit den Mitarbeitenden und Verantwortlichen sowie den Partnern und politischen Vertretern vor Ort. Aus diesem Grund wird in der Regel auch mindestens eine der beiden Sitzungen des Aufsichtsratsausschusses „Soziale Dienste” in operativ tätigen Einrichtungen abgehalten. Im Jahr 2018 tagte der Ausschuss im „Dorfplatz” in Oberhelfenschwil, einer Schweizer Pflegeeinrichtung mit Kur-Angebot. Stiftung Liebenau 7

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