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Jahresbericht 2017 der Stiftung Liebenau

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Stiftung Liebenau Bericht des Aufsichtsrates Der Auftrag des Aufsichtsrates ist im Stiftungsgesetz von Baden-Württemberg, in der Stiftungsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart und in der Satzung der Stiftung Liebenau definiert. Demnach ist der Aufsichtsrat als sogenanntes unabhängiges Kontrollorgan tätig. Er verantwortet die Aufsicht der Leitung der Stiftung, er überwacht die Einhaltung der für die Stiftung geltenden staatlichen und kirchlichen Gesetze sowie der Satzung. Der Aufsichtsrat genehmigt den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss der Stiftung und bestimmt über weitere zustimmungspflichtige Maßnahmen und Geschäfte. Dabei hat der Aufsichtsrat vor allem die langfristigen Interessen, die strategische Ausrichtung und den dauerhaften Bestand der Stiftung und des Stiftungsvermögens zu berücksichtigen. Kontrolle kann in unseren Augen nur gelingen, wenn sie sich nicht nur auf die Überprüfung von Maßnahmen beschränkt, sondern darüber hinaus die Leitung der Stiftung partnerschaftlich berät und begleitet. Das setzt natürlich voraus, dass wir rechtzeitig über zentrale Entwicklungen der Stiftung sowie des rechtlichen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Umfeldes informiert werden. Dazu bedarf es einer frühzeitigen Einbindung in die Überlegungen und Maßnahmen des Vorstandes. Das gelingt, weil das Verhältnis zwischen Aufsichtsrat und Vorstand einerseits durch Offenheit und Vertrauen geprägt ist, gleichzeitig aber die erforderliche kritische Distanz aufweist, die nötig ist, um Probleme anzusprechen und zusammen gute Lösungen und Antworten zu finden. Diese Art der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand sowie die offene und fachlich fundierte Diskussion im Aufsichtsrat ist die größte Stärke unseres Gremiums. Sehr fruchtbar für die Zusammenarbeit ist auch die Zusammensetzung des Gremiums: Personen aus ganz unterschiedlichen Bereichen mit juristischen, politischen, betriebswirtschaftlichen, sozialen und sozialpolitischen Kompetenzen. Dabei sind die Einzelnen keine Vertreter einer bestimmten Interessensgruppe, sondern sind ausschließlich dem Interesse der Stiftung Liebenau verpflichtet. Die Aufsichtsratsreise 2017 führte in die Slowakei in das Pflegeheim Dom Seniorov in Pezinok und in eine staatliche Pflegeeinrichtung. 6 Stiftung Liebenau

Umwälzungen im rechtlichen Umfeld Zu den folgenreichsten Entwicklungen für die Stiftung Liebenau gehörte 2017 das neu in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz (BTHG) und die Beachtung der Anforderungen der Landesheimbauverordnung von Baden-Württemberg. Das Bundesteilhabegesetz soll die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärken. Hierbei handelt es sich um einen Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe, der von der Idee zwar positiv zu sehen ist, jedoch in der Umsetzung zu erheblichen Herausforderungen führt. Trägerorganisationen stehen unter erheblichem Zeitdruck, da die Systemumstellung bis zum 1. Januar 2020 erfolgt sein soll. Parallel dazu sieht die Landesheimbauverordnung vor, dass sämtliche Anforderungen in Baden-Württemberg bis 2019 umgesetzt sein müssen. Für die Stiftung Liebenau bringt das einen beachtlichen bürokratischen und personellen Aufwand sowie eine erhebliche finanzielle Belastung mit sich. Die komplexen Folgen des Bundesteilhabegesetzes sowie der Landesheimbauverordnung haben wir in unserem Gremium detailliert und fachlich fundiert diskutiert. In den kommenden Jahren muss sich die Stiftung Liebenau dem Umsetzungsprozess stellen, der erhebliche Ressourcen beansprucht, und dabei versuchen, mögliche Risiken zu minimieren und neue Chancen zu nutzen. Zukunft gestalten Die Digitalisierung und die damit verbundenen inhaltlichen und technischen Veränderungen für den Sozialbereich sind Entwicklungen, die die Stiftung Liebenau dauerhaft verändern werden. Digitale Medien verändern die Konnektivität von Menschen untereinander wie auch zwischen Menschen und Organisationen. In unserem Gremium haben wir die Auswirkungen aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Neben den Kunden, Produkten und Dienstleistungen betrifft dies vor allem auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung sowie die Gestaltung der internen Prozesse. Mit der Digitalisierung geht auch eine völlig neue Wissenskultur einher. In diesem Zusammenhang haben wir im Auf- sichtsrat positiv zur Kenntnis genommen, dass der bisherige Bereich „fortbilden & entwickeln” personell verstärkt und inhaltlich erweitert wurde und nun unter dem neuen Namen „Akademie Schloss Liebenau” agiert. In unserer Zeit ist Bildung der wohl wichtigste Schlüssel für zukunftsfähige Organisationen. Die „Akademie Schloss Liebenau” wird einen besonders wichtigen Teil dazu beitragen, die Zukunftsfähigkeit der Stiftung Liebenau nachhaltig sicherzustellen. Entwicklungspotenzial sehen wir auch in der Kooperation von ambulanter Rehabilitation und Altenpflege. Deshalb haben wir dem Erwerb von 50 Prozent der Anteile an der Vorarlberger SMO Reha GmbH sowie der SMO Gesundheitsmanagement GmbH zugestimmt. Wenn ambulante Rehabilitation und Altenpflege eng zusammenarbeiten, kann das die Lebensqualität der Einzelnen im Alter weiter verbessern. Neben den Zukunftsthemen sind wir uns auch der Wurzeln des Stiftungshandelns bewusst. Als sinnvoll erachten wir in diesem Zusammenhang eine Fortbildungsveranstaltung für Führungskräfte der Stiftung Liebenau in Israel, wo die urchristliche Haltung als Grundlage für unser Handeln spürbar und erlebbar wurde. Finanziert wurde dieses Angebot aus Mitteln des Bischöflichen Ordinariates. Globalisierung Die Globalisierung mit all ihren Facetten und Auswirkungen ist eine der zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Auch im Aufsichtsrat haben wir uns im vergangenen Jahr in vielfältiger Weise damit befasst. Bis November 2016 bot die Stiftung Liebenau Geflüchteten eine temporäre Notunterkunft in Liebenau. Auch 2017 konnten viele im Stiftungsverbund Wohn-, Bildungs- und Arbeitsangebote in Anspruch nehmen. Damit leistet die Stiftung Liebenau einen wichtigen Beitrag zur Integration von Geflüchteten. Ohne das Engagement der vielen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitar- Stiftung Liebenau 7

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