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Jahresbericht 2012 der Stiftung Liebenau

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Der Jahresbericht 2012 der Stiftung Liebenau informiert über die Aufgabenfelder, die Organisation und Unternehmenskennzahlen.

Bereich Hilfen für

Bereich Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien Im Bereich Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien finden sich drei Organisationen: Das Liebenauer Netzwerk Familie verknüpft die mehr als 60 unterschiedlichen Angebote für diese Zielgruppen im Verbund der Stiftung Liebenau. Das Kinderhospiz St. Nikolaus, an dem die Stiftung Liebenau zu 50 Prozent beteiligt ist, bietet Familien mit unheilbar und lebensbegrenzt erkrankten Kindern in Bad Grönenbach eine Anlauf- und Erholungsstätte. Im Verbund der Franz von Assisi Gesellschaft (17-Prozent-Beteiligung) finden sich differenzierte Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien im Raum Stuttgart und auf der Schwäbischen Alb. Kinder haben Rechte „Was kann das Kind? Was will das Kind? Was braucht das Kind? Wie wird es ein Mitglied der Gemeinschaft? Wie wird man in Bildungsund Erziehungsprozessen der unaufgebbaren Würde des Kindes gerecht?“ Diese Leitfragen stehen am Anfang des Orientierungsplans für die baden-württembergischen Kindergärten. Sie sind Ausdruck der in der Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte eines jeden Kindes auf Achtung, Teilhabe, Förderung und Schutz. Mit dieser Konvention hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen bereits im Jahr 1989 Kinder als eine Gruppe von Menschen anerkannt, die besonders anfällig für Menschenrechtsverletzungen sind und die deshalb verstärkter Schutzmaßnahmen bedürfen. Gleiches gilt für Menschen mit Behinderung und die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006. Es geht in beiden Konventionen nicht um „Spezialrechte“ für eine besondere Gruppe von Menschen, sondern um die Betrachtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die Brille der Alltagserfahrungen von Kindern oder von Menschen mit Behinderungen. Beide sind Minderheiten und verletzliche Personengruppen in Bezug auf Anerkennung und Durchsetzungsfähigkeit ihrer Rechtsansprüche. Dieser Menschenrechtsansatz liegt auch den Liebenauer Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien zu Grunde. Im Fokus stehen besonders Familien, deren Alltag durch eine chronische oder schwere Krankheit, eine drohende oder vorhandene Behinderung des Kindes oder andere psychosoziale Belastungen erschwert ist. Die Grundidee aller Hilfen ist es, soziale Barrieren und Benachteiligungen abzubauen, die eine Teilhabe an der Gesellschaft erschweren. Projekt Kinderrechte „Geachtet, beteiligt, gefördert, beschützt“, so der Titel des auf zwei Jahre angelegten Kinderrechteprojekts von sieben Kinderheimen, das unter Beteiligung der Stiftung Liebenau und mit Förderung der Aktion Mensch im November begonnen werden konnte. Nach einer Erhebung des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden- Württemberg (KVJS) aus dem Jahr 2008 lebten zum Stichtag 31.12.2007 circa 3 500 junge Menschen im Schulalter mit einer körperlichen, Sinnes- oder geistigen Behinderung in Heimen und in den Internaten sogenannter Heimsonderschulen. Diese jungen Menschen sind in besonderem Maße auf Fürsorge und Unterstützung durch Dritte angewiesen, wenn sie sich aufgrund ihrer Behinderung nicht artikulieren oder nicht sprechen können. Sie haben dadurch sehr viel geringere Chancen, außerhalb – aber auch innerhalb – der Familie auf ihre besondere Situation, ihre Bedürfnisse, ihre Wünsche, ihre Sichtweise aufmerksam zu machen und sich Hilfe zu holen. Das Kinderrechteprojekt möchte die Kinder zum einen dazu befähigen, aus ihrem Heimalltag zu berichten. Zum anderen sollen den für sie Verantwortlichen damit alltagsbezogene Hinweise gegeben werden, wann, wodurch und durch wen sie sich subjektiv geachtet, beteiligt, gefördert und beschützt erleben. Diese Indikatoren können und müssen die institutionellen Schutzkonzepte aus Betroffenensicht ergänzen. Gesundes Aufwachsen wird erschwert Artikel 24 der Kinderrechtskonvention sichert jedem Kind das Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit, auf Gesundheitsvorsorge und medizinische Betreuung zu. Die gesundheitliche, insbesondere ambulante Versorgung schwerst- und langzeiterkrankter Kinder im ländlichen Raum lässt Zweifel aufkommen, ob dieser Artikel im Gesundheitswesen wirklich wahrgenommen wird. Nach wie vor dominiert in den Sozialgesetzbüchern sowie in den auf ihnen aufbauenden Dienstleistungen die Sicht der Erwachsenen. Wenn es nun schon kaum möglich erscheint, für die Mehrheit der Bevölkerung, also die Erwachsenen, eine qualitativ hochwertige und zugleich kostendeckende gesundheitliche Versorgung sicherzustellen, dann ist das für die Minderheit, also die Kinder, gänzlich unmöglich. Diese Erfahrungen machen alle auf Kinder spezialisierten Dienste. 60 Bereich Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien

Gesetze hinken dem Bedarf nach Zur Förderung von gesundem Aufwachsen stehen in der Bundesrepublik neben den Eltern unterschiedliche Systeme in der Verantwortung. Die verteilte Verantwortung kann jedoch die Versorgung erschweren. Im Kindes- und Jugendalter vermischen sich erzieherische, krankheits- und behinderungsspezifische Bedarfskategorien. Die Systeme der Kinder- und Jugendhilfe, der Gesundheitsversorgung und der Behindertenhilfe hingegen folgen jeweils eigenen, wenig aufeinander abgestimmten Regeln, unterschiedlichen gesetzlich definierten institutionellen Strukturen und sind – abhängig von unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern – verschiedenartig finanziert. Dies erschwert eine am Alltag der betroffenen Familie orientierte Erbringung von Hilfen. Eine möglichst optimale Gestaltung dieser Übergänge ist daher ein wichtiges Ziel. Kindgerecht und familienorientiert im ländlichen Raum Allein in Baden-Württemberg müssen 2 300 Kinder und ihre Familien mit der belastenden Diagnose einer lebenslimitierenden Erkrankung leben. Für die beiden Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg sind das etwa 100 betroffene Kinder und deren Familien. Hinzu kommen etwa 23 palliativversorgte Kinder, 40 Neugeborene, die wegen extremer Frühgeburtlichkeit häusliche Kinderkrankenpflege brauchen, und etwa 40 Kinder mit einer angeborenen geistigen oder Mehrfachbehinderung – in der Summe und unter Berücksichtigung von Schnittmengen etwa 70 bis 80 Kinder und deren Familien, deren Alltag sozusagen „von heute auf morgen“ extrem belastet wird. Durch die geringen Fallzahlen, die räumliche Streuung, die unterschiedlichen sozialgesetzlichen Zuständigkeiten und die unzureichende Finanzierung können sich kaum geeignete und ausreichende Versorgungsroutinen entwickeln. Und nicht alle betroffenen Eltern können auf familiäre, soziale und materielle Ressourcen zurückgreifen und sind selbst psychisch und physisch stabil. Damit ist die Gefahr der Unterversorgung und gleichzeitigen Überforderung dieser Familien groß. Daher engagiert sich die Stiftung Liebenau weiterhin politisch und finanziell gemeinsam mit ihren Partnern, der kirchlichen Sozialstation Ravensburg, dem Malteser Hilfsdienst Weingarten und der Oberschwabenklinik, für nachhaltige Lösungen Bereich Hilfen für Kinder und Jugendliche Frühe Hilfen y Frühförder- und Beratungsstellen y Wellcome – Praktische Hilfe für Familien nach der Geburt y Angebote zur Elternberatung, Elternbildung und Elterntreffs y Gemeinsam für Kinder – Sozialmedizinische Nachsorge Kranke Kinder y Kinder- und Jugendpsychiatrie (ambulant und stationär) y Kinderhospizarbeit Bildung y Kindertagesstätten y Schulische Bildung y Berufsausbildung y Berufsbildungsbereich y Integrationsdienste Teil- und vollstationäre Hilfen y Teil- und vollstationäre Hilfen zur Erziehung und Teilhabe y Sozialtherapeutische Wohngruppen y Betreutes Wohnen in Familien Familienentlastung, Ferien und Freizeit y Integrative Ferien- und Freizeitangebote y Regelmäßige Betreuungsgruppen y Eltern-Kind-Gruppen y Familienpflege y Geschwisterzeit im Sinne der betroffenen Familien. Primäres Ziel ist die Versorgung der Kinder in ihrer häuslichen, familiären Umgebung. Vorstand und Geschäftsführungen Bereich Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien 61

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