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Die Stiftung Liebenau – eine Lebens- und Wesensäußerung von Kirche

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Heutige Position und Erwartungen eines kirchlich-karitativen Aufgabenträgers Hrsg. Aufsichtsrat der Stiftung Liebenau, 2013

D. Die

D. Die Verantwortlichkeiten der Kirche gegenüber der Stiftung Liebenau einem karitativen Werk genen Stuhl am durchaus großen Tisch jener diözesanen Gremien, die über die Verteilung der Kirchensteuermittel entscheiden. Es muss in diesem Zusammenhang die Frage gestellt werden, wer denn an diesem Tisch heute für die Gruppe jener nicht amtskirchlich verfassten Einrichtungen, für die die Stiftung Liebenau beispielhaft steht, das Wort ergreift und dafür wirbt, dass etwa eine staatlich mit keinem Euro refinanzierte Hospizarbeit oder bestimmte nicht gegenfinanzierte Teile in der Behinderten- und Altenhilfe dennoch Ausdruck der Nächstenliebe im wohlverstandenen Sinne der kirchlichen Caritas sind und Unterstützung benötigen. Die heute lediglich mittelbare Einbindung über Vertreter des Caritasverbandes genügt diesen Erfordernissen nicht. Wer spricht für all jene Einrichtungen, die wie etwa die Stiftung Liebenau umfängliche Seelsorgekonzepte mit Leben erfüllen, verbunden mit einer dafür vorzuhaltenden, aber in keinster Weise refinanzierten Personal-, Kirchen- und Gebäudestruktur? Auf welchem Wege finden heute all jene Einrichtungen Unterstützung, die seit Jahrzehnten über ihre wirtschaftlichen Geschäftsbereiche wesentliche Kirchensteuerbeträge zu Gunsten der verfassten Kirche abführen und zudem bedeutende Mitgliedsbeiträge an deren diözesanen Caritasverband alleine im Falle der Stiftung Liebenau sind dies jährlich rund 80.000 Euro bezahlen? Es bedarf in Zukunft des Aufbaus einer Verteilungs- und Unterstützungssystematik, in der die (privaten) kirchlich-karitativ tätigen Stiftungen und Vereine eine eigene Säule bilden, die neben den zu finanzie- renden Haushaltsaufwendungen für die Diözesanaufgaben und neben den Finanzierungsaufgaben zugunsten der Kirchengemeinden steht. Für diese Säule brauchen diese Einrichtungen auch ein Mitspracherecht. Ihrer materiellen Verantwortung und Fürsorgepflicht kommt die Diözese Rottenburg-Stuttgart heute fast nur in Bezug auf jene karitativen Werke nach, die in unmittelbarer Trägerschaft der verfassten Kirche stehen und damit Teil des kirchlichen Vermögens sind. Dieselbe Verantwortlichkeit besteht aber im gleichen Maße auch gegenüber der Stiftung Liebenau, die beispielhaft für viele andere Einrichtungen ein rechtlich außerhalb der verfassten Kirche organisiertes Werk der kirchlichen Caritas darstellt. Bezieht man weiter den Umstand mit ein, dass die Stiftung Liebenau bis heute auch diejenigen Mehraufwendungen selbst trägt, die zur Bewahrung ihres vom Bischof geforderten kirchlichen Profils bzw. der kirchlichen Proprien notwendig sind, so zeigt sich eine deutliche Diskrepanz zwischen der Anspruchshaltung der Diözese Rottenburg-Stuttgart und ihrer eigenen, selbst auferlegten Verantwortung für ihre karitativen Werke. Diese Diskrepanz widerspricht aber nicht nur der kirchengesetzlichen Obhut und Fürsorgepflicht des Bischofs und der karitativen Zweckbindung des Kirchenvermögens, sondern insbesondere auch dem im II. Vatikanischen Konzil und nachfolgend immer wieder erklärten und hervorgehobenen Ziel der katholischen Kirche, den Graben zwischen 66 67

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