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Die Stiftung Liebenau – eine Lebens- und Wesensäußerung von Kirche

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Heutige Position und Erwartungen eines kirchlich-karitativen Aufgabenträgers Hrsg. Aufsichtsrat der Stiftung Liebenau, 2013

D. Die

D. Die Verantwortlichkeiten der Kirche gegenüber der Stiftung Liebenau einem karitativen Werk liche Verantwortung bildet so das Statusurteil die Grundlage für die mit der kirchlichen Zuordnung der Stiftung Liebenau einhergehenden Beziehungen zwischen Kirche und Stiftung. Nahezu überhaupt nicht thematisiert wurde in diesem Zusammenhang hingegen die Frage, welche Verantwortung der Kirche für all jene Funktionsträger zukommt, die für sie wie es das Statusurteil zum Ausdruck bringt „ein Stück Auftrag der Kirche“ vollziehen. Wer sich bemüht, die „Zuordnung“ eines Träger zur Kirche als ein positives Verhältnis zu betrachten, muss automatisch auch zu der Frage gelangen, welche Verantwortungen die Kirche gegenüber den von ihren Handlungsleitlinien bestimmten Caritasträgern hat und (über die Gewährträgerübernahme bei der Zusatzversorgungskasse [ZVK] hinaus) wahrnimmt. Gerade im Bereich der Caritas muss darüber diskutiert werden, inwieweit das in Bezug auf die nicht zur organisierten Kirche gehörenden Träger bemühte Selbstbestimmungsrecht der Kirche nicht auch umgekehrt eine Fürsorgeverpflichtung der Kirche bedeutet. lich und theologisch allein der katholischen Kirche zugeordnet. Darüber hinaus definiert sich die katholische Kirche auch und vor allem in der öffentlichen Meinung maßgeblich nach außen über die ihr zugeordnete Caritas 51 . Welche Bedeutung die Caritas und die sie mit verkörpernden Träger für die Kirche und ihr Selbstverständnis ausmachen, bringen die deutschen Bischöfe auch dadurch deutlich zum Ausdruck, wenn sie den Deutschen Caritasverband als „institutionelle Zusammenfassung und Vertretung der Liebestätigkeit der katholischen Kirche in Deutschland“ und die ihm angeschlossenen Einrichtungen und somit auch die Stiftung Liebenau als „Lebensvollzug“ der Kirche bezeichnen 52 . Diese eindeutige Verortung der Caritasträger auf Seiten der Kirche findet sich hingegen nicht mehr, wenn es um die Frage geht, wer sich für die Caritasträger in ökonomischer Hinsicht verantwortlich fühlt. So ist die Finanzierung der karitativen Einrichtungen und Dienste der Stiftung Liebenau wie auch die der anderen privaten Träger der Caritas allein der sozialen Verantwortung des Staates zugeordnet. Geht es um die ökonomische Verantwortung, werden die Caritas-Einrichtungen von der I. Der kirchliche Sendungsauftrag der Stiftung Liebenau die Diskrepanz zwischen Anspruch der Amtskirche und ihrer Obhutsaufgabe Soweit die Einrichtungen der Stiftung Liebenau durch ihr Wirken den Sendungsauftrag der katholischen Kirche erfüllen, werden sie recht- 51 Die organisierte Caritas genießt ein hohes Ansehen in der Öffentlichkeit, weshalb ihr bisweilen auch die Rolle eines „Imageretters“ für die katholische Kirche attestiert wird, vgl. hierzu Lehner, Caritas als Sozialunternehmen und Grundfunktion der Kirche, in: Manderscheid/Hake (Hrsg.), Wie viel Caritas braucht die Kirche wie viel Kirche braucht die Caritas? S. 81; ferner Bucher, Vom Aschenputtel zum Imageretter, Die Caritas in der Transformationskrise der katholischen Kirche, in: Manderscheid/Hake (Hrsg.), Wie viel Caritas braucht die Kirche wie viel Kirche braucht die Caritas? S. 13 ff. 52 So die Präambel und § 2 Abs. 1 der Satzung des DCV vom 16. Oktober 2003 in der Fassung vom 18. Oktober 2005. 46 47

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