III. Anforderungen an die Begleitung: Beziehung Komplizierte Entscheidungsspielräume wirken auf Menschen mit einer geistigen Behinderung und/oder einer psychischen Krankheit häufig überfordernd und undurchsichtig. Deshalb bedarf es einer einfühlsamen und professionellen Begleitung. Das beinhaltet eine der Person angemessene Form der Vermittlung und die Ermutigung, eine eigene Wahl zu treffen. Letzteres setzt die Zurückhaltung der eigenen Meinung voraus. Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Bewohnerinnen und Begleiterinnen ist die Grundlage für diesen Prozess. Wünschenswert ist, dass im Prozess die Selbstbestimmung des betroffenen Menschen mit Behinderungen ernst genommen wird. Die begleitende Bezugsperson sollte von ihm nach Möglichkeit selbst gewählt worden sein. Zur Unterstützung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gehört auch die Einsicht der Begleitpersonen, dass der Inklusionsprozess mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen will. Niemand kann freilich gezwungen werden, bestimmte Inklusionsangebote anzunehmen. Die Überzeugung, mehr Teilhabe erreichen zu können, darf dabei nicht verloren gehen. 6
Für die Praxis bedeutet das: (1) Menschen mit Behinderungen werden während des Veränderungsprozesses von Mitarbeiterinnen der Behindertenhilfe begleitet, die sie selbst dafür ausgewählt haben und die eine professionelle und vertrauensvolle Beziehung zu ihnen aufgebaut haben. (2) Mitarbeiterinnen steht Zeit zur Verfügung, um die Veränderung der Lebenssituation und ihre Auswirkungen begleiten zu können. (3) Mitarbeiterinnen, die eine Bezugsbetreuung innehaben, werden aktiv in die Entscheidungen des Prozessmanagements eingebunden; sie besitzen also ein Stimmrecht. (4) Realistisch gesehen werden nicht alle Betroffenen zu einer selbstbestimmten Entscheidung geführt werden können, wo und mit wem sie leben wollen. Stellvertretende Entscheidungen sind hier notwendig. Sie sind, wenn der oben beschriebene Weg versucht wurde, ethisch gerechtfertigt. 7
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