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Bildungsprogramm 2020 - Akademie Schloss Liebenau

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Arbeit mit Menschen

Arbeit mit Menschen Fachbereich mit Behinderungen Vertrauensperson von Heimbeiräten oder Werkstatträten Worauf kommt es an? Als Vertrauensperson begleiten Sie Heimund Werkstatträte in deren Amt. Wir möchten gemeinsam mit Ihnen Hintergründe und Voraussetzungen erarbeiten, die Sie in Ihrer Rolle und in Ihrem Handeln stärken. Inhalt • Gesetze, die den Rahmen geben: Heimmitwirkungsverordnung, Werkstättenmitwirkungsverordnung • Unterstützungsbedarf der Heimbeiräte und der Werkstatträte • Die Rolle der Vertrauensperson • Begleitung bei der Ausübung des Amtes (Sitzungen, Sprechstunden, Beschwerden) • Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch Arbeitsform Vortrag, Gespräche, Übungen in Kleingruppen Zielgruppe Vertrauenspersonen, Heimbeiräte und Werkstatträte Leitung Gerlinde Walka, Heilpädagogin Ruth Hofmann, Diplompädagogin, Supervisorin (DGSv) Zeit und Ort uuDienstag, 13. Oktober 2020, 9 – 17 Uhr, uuSchloss Liebenau Kursgebühr 130,00 € Kursnummer 201179 Anmeldung Akademie Schloss Liebenau 64

Arbeit mit Menschen Fachbereich mit Behinderungen Weiterbildung zur beratenden Palliativkraft für Fachkräfte in der Assistenz und Pflege von Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung Grundlage des Qualifizierungsangebotes ist das Basiscurriculum Palliative Care für Fachkräfte in der Assistenz und Pflege von Menschen mit einer intellektuellen, komplexen und/oder psychischen Beeinträchtigung nach Hartmann, Kern und Reigber. Es wurde 2017 veröffentlicht und basiert auf den eigenen Erfahrungen der Autoren im Bereich der Eingliederungshilfe, der Mitarbeit von Experten und der Evaluierung von drei Schulungsdurchgängen mit 160 UE. Das Curriculum fundiert auf der Grundannahme, dass Menschen mit einer intellektuellen oder mehrfachen Beeinträchtigung die gleichen bzw. genauso individuellen Bedürfnisse am Lebensende haben wie Menschen ohne eine Beeinträchtigung. Aus diesem Grund orientiert es sich an den 10 beschriebenen Kernkompetenzen zur Palliativversorgung der Europäischen Gesellschaft für Palliative Care (EAPC). Gleichzeitig nimmt es die Bedürfnisse der Mitarbeitenden in der Eingliederungshilfe und die speziellen Heraus- und Anforderungen der Eingliederungshilfe in den Blick. Alle Inhalte werden in Bezug auf die besondere Lebenswelt, das unterschiedliche Verstehen, die individuelle Ausdrucksmöglichkeit und die je zusätzlich herausfordernden Krankheitsbilder der zu begleitenden Menschen unterrichtet. Inhalt • Körperliche Beschwerden, wie z. B. Schmerzen erkennen und lindern • Psychischen, sozialen und spirituellen Bedürfnissen des Erkrankten bzw. Sterbenden gerecht werden • Auf Fragen und Sorgen der Angehörigen, Kollegen sowie Mitbewohnerinnen und Mitbewohner in den Veränderungen der Situationen eingehen • Gesetzlich Betreuende und Kollegen bei Entscheidungen in ethischen Fragestellungen z. B. um das Thema Essen, Trinken, Diagnostik und Therapie unterstützen • Durch vorausschauendes Planen eine ruhige und professionelle Begleitung gewährleisten • Durch das Hinzuziehen von individuell ausgewählten Unterstützungsmöglichkeiten für Entlastung und Sicherheit sorgen • Durch die eigene und fachliche Weiterentwicklung für eine Qualität und Nachhaltigkeit in den Einrichtungen sorgen Der Abschluss entspricht bei der Teilnahme an den 160 UE den gesetzlichen Anforderungen der Weiterbildung Palliative Care (§ 39a SGB V, § 132 i. V. m. § 37b SGB V). mehr Informationen auf der nächsten Seite > 65

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