Arbeit mit Menschen Fachbereich mit Behinderungen FASD Fetale Alkoholspektrumstörung / Fetales Alkoholsyndrom Durch Alkohol in der Schwangerschaft können schwerste Schädigungen mit lebenslangen Einschränkungen in kognitiven, körperlichen und sozial-emotionalen Bereichen entstehen. Schätzungen gehen von etwa jährlich 10.000 Neugeborenen in Deutschland aus, die mit alkoholbedingten Folgeschäden geboren werden. Alle Formen dieser vorgeburtlichen Schädigungen werden unter dem Begriff FASD (fetal alcohol spectrum disorder, deutsch: Fetale Alkoholspektrumstörung) zusammengefasst. Ein Großteil der Betroffenen zeigt keine äußerlich sichtbaren Auffälligkeiten. Daher werden fetale Alkoholspektrumstörungen häufig nicht erkannt und die Betroffenen in der Folge fehlbehandelt. Fehlende oder unzutreffende Diagnosen bedeuten für die FASD- Betroffenen häufig ein Leben in ständiger Überforderung und sozialem Unverständnis. Bewährte Erziehungs- und Umgangsstrategien scheinen nicht zu greifen. Für die Betroffenen ist das Wissen um die charakteristischen Auswirkungen der Schädigung und eine Haltungsänderung des Umfeldes von großer Bedeutung, um bisherige Verhaltensinterpretationen in Frage zu stellen, Erwartungen realistisch formulieren zu können und Strategien für den häufig schwierigen Alltag zu finden. Inhalt • Sensibilisierung für FASD als komplexe Behinderung • Basiswissen FASD (Erscheinungsformen, Diagnostik, spezifische Beeinträchtigungen) • Interventionsmöglichkeiten Arbeitsform Impulsvortrag, Gruppenarbeit, Filmbeispiel, Austausch Zielgruppe Mitarbeitende der Behinderten- und Jugendhilfe Leitung Michael Reiser, Diplomsozialpädagoge, Jugend- und Heimerzieher Zeit und Ort uuDonnerstag, 19. November 2020, 9 – 15 Uhr, uuSchloss Liebenau Kursgebühr 120,00 € Kursnummer 201143 Anmeldung Akademie Schloss Liebenau 36
Arbeit mit Menschen Fachbereich mit Behinderungen Frauenbeauftragte in den Werkstätten – was muss ich tun? Nach dem theoretischen Einführungskurs wollen wir nun die Praxis näher kennenlernen. Die Fortbildung unterstützt Sie, sich mit dieser Rolle zu identifizieren und sie auszugestalten. Inhalt • Erfahrungsaustausch • Wiederholung von Rechten und Pflichten einer Frauenbeauftragten • Rolle und Auftreten der Frauenbeauftragten • Wie geht es mir als Frauenbeauftragte / Stellvertreterin und Vertrauensperson? • Mehr Selbstbewusstsein erlangen • Lernen Ja / Nein zu sagen Arbeitsform Vortrag, Rollenspiel, Videobeispiele Zielgruppe Frauenbeauftragte und Vertrauenspersonen in den Werkstätten Leitung Brigitte Harsch, Heilerziehungspflegerin Gisela Vetter, Heilpädagogin Zeit und Ort uuMittwoch, 18. März 2020 10 – 17 Uhr, uuDonnerstag, 19. März 2020 9 – 16 Uhr, uuHaus Regina Pacis, Leutkirch Kursgebühr 180,00 € Zusätzliche Kosten für Übernachtung und Verpflegung von etwa 118,50 Euro werden von den Teilnehmenden direkt mit dem Bildungshaus abgerechnet. Kursnummer 201144 Anmeldung Akademie Schloss Liebenau Bitte bei Anmeldung Angabe der Funktion „Frauenbeauftragte“ oder „Vertrauensperson“ sowie, ob eine Übernachtung gewünscht wird. Die An- und Abreise muss von den Teilnehmenden oder ihren Assistenzen selbst organisiert werden. 37
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