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Autonomie Stärken

elektrisches Bett,

elektrisches Bett, elektrischer Lifter, Duschstuhl (über Krankenkasse und Sanitätshaus); Unterstützung beim Einzug; Spendenakquise über den Förderverein der St. Gallus-Hilfe für die Küche, da der Betrag der Erstausstattung viel zu gering war und ohne Küche der Einzug in die Wohnung gefährdet war; Mithilfe bei der Sicherung des Lebensunterhalts, d.h . Beantragung von Grundsicherung und Erwerbsminderungsrente, Klärung von Zuständigkeiten; Orientierungshilfe im nahen Umfeld, d.h. Anmeldung bei der Gemeinde, Kennenlernen der Hausgemeinschaft, Ärzteauswahl und Vorstellung (rollstuhlgerechter Eingang der Praxis), Organisation einer Krankengymnastik mit Hausbesuchen für Frau D., Zeigen der Einkaufsmöglichkeiten, Eröffnen eines Bankkontos und Kautionssparbuchs, Organisation der Abfalltonnen für Restmüll und Zusatzbehälter für den Inkontinenzbedarf, Ummeldung der Krankenkassen, Änderung der Schwerbehindertenausweise…; Vermittlung der Sozialstation für den pflegerischen Bedarf von Frau D. und den hauswirtschaftlichen Bedarf; Unterstützung bei der Suche nach einem Sanitätshaus als Ansprechpartner für die Hilfsmittelversorgung allgemein und Stomaversorgung von Herrn B.; Organisation der Tagesstruktur, d.h. Hospitationen in verschiedenen Werkstätten mit dem Ziel der baldigen Eingliederung in einen geeigneten WfbM-Arbeitsplatz; Organisation von Freifahrten über das Landratsamt Ravensburg zur Möglichkeit der Teilnahme an der Gemeinschaft, zur Teilhabe an kulturellen Veranstaltungen, zur Freizeitgestaltung, sowie von Krankentransportfahrten über den Malteser-Hilfsdienst zu Ärzten außerhalb des Wohnortes (z.B. rollstuhlgerechter Zahnarzt in Ravensburg); Unterstützung bei der Geldeinteilung; teilweise Übernahme von Behördenangelegenheiten über Vollmachten; Unterstützung bei jeglichem Schriftverkehr; Hilfe bei der Haushaltsplanung; Unterstützung bei Einkäufen; Führen von intensiven Gesprächen über die gemeinsame Beziehung und bei ersten Krisen; regelmäßige Überprüfung des Unterstützungsbedarfs; gute Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern und gemeinsame Absprachen sowie Austausch. (5) Einbeziehen weiterer Unterstützungsmaßnahmen Ohne die Einbeziehung verschiedener Kooperationspartner würde die ambulante Begleitung im Rahmen des ABW aufgrund des hohen Unterstützungsbedarfs nicht funktionieren: Ein Hilfemix ist notwendig. Er besteht aus folgenden Komponenten: - Mitarbeiter des Ambulant Betreuten Wohnens (mit Case Management-Funktion); - Sozialstation für Pflege und hauswirtschaftliche Unterstützung und Training; - Medikamentenherrichtung; - Krankengymnast/Physiotherapie; - Gesprächstherapie/Psychotherapeut; - Stomaberaterin übers Sanitätshaus; - Fahrdienst der Malteser; - Für Frau D. ist ihr Lebensgefährte, Herr B., ein wichtiger Teil im Unterstützungsmix, sie ist in einigen Bereichen auf seine Hilfe angewiesen, weil sie beispielsweise nicht alleine die Wohnungstüre aufschließen und öffnen kann. 56 57

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