Stiftung Liebenau Dr. Bernhard Preusche von der Stabsstelle Ethik der Stiftung Liebenau. Ethik praktisch! Dr. Bernhard Preusche ist in der Stiftung Liebenau der erste Ansprechpartner für ethische Fragestellungen. Vor zwei Jahren hat der Theologe die Stabsstelle Ethik übernommen. Für den Anstifter erläutert er, wie Ethik und praktische soziale Arbeit zusammenspielen. Herr Dr. Preusche, wie kommt die Ethik in die praktische Arbeit? Immer dann, wenn ich zu einer Ethischen Fallbesprechung eingeladen werde. Das geschieht meist aus einem „Bauchgrummeln“, wenn das Team ein ungutes Gefühl in einer Betreuungssituation hat. Zum Beispiel, wenn bei einem Bewohner wegen Aggressionen regelmäßig Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) zum Einsatz kommen. Es stellen sich im Team dann Fragen wie: Überfordern wir den Bewohner? Will er vielleicht einfach nur in Ruhe gelassen werden? Sind die FEM wirklich notwendig? Schaffen wir eine gute Betreuung mit unseren wenigen Ressourcen und vielen Krankheitsfällen? Kurz, wenn das Team nicht sicher ist, ob es richtig ist, so wie es gerade läuft. Wie können Sie dann helfen? Ich versuche, die Teilnehmenden in strukturierter Weise zu einer Problemlösung zu führen. Zunächst haben alle (Betreuer, Pflegende, Leitungspersonen, Ärzte, Therapeuten) die Möglichkeit, den Fall aus ihrer Sicht zu schildern, um das Problem genauer einzugrenzen. Manchmal fehlen notwendige Informationen, manchmal fachliche Sicherheit. Häufig gibt es aber ein ethisches Dilemma, das heißt, eine Zwickmühle zwischen zwei Werten, die verwirklicht, oder zwei Übeln, die vermieden werden sollen. Typisch für die Teilhabe ist das Dilemma „Autonomie versus Fürsorge“, wenn zum Beispiel ein Bewohner seine Ruhe will, aus therapeutischen Gründen aber nicht alleine bleiben soll. Was ist das Besondere einer Ethischen Fallbesprechung? Um das Dilemma zu verdeutlichen, dienen vier Prinzipien als Grundlage der Ethischen Fallbesprechung. Das erste Prinzip „Respekt vor der Autonomie“ fragt, was die betreffende Person will und warum sie es will – aber auch, inwieweit jemand seinen Willen (noch) klar äußern kann. Das zweite „Prinzip des Nichtschadens“ fragt nach Handlungen und Bedingungen, die zu vermeiden sind, zum Beispiel, weil sie den Betroffenen Schmerzen bereiten. Eng damit zusammen hängt das dritte „Prinzip des Wohltuens“, das nach Handlungen und Bedingungen sucht, die die Person körperlich und geistig-emotional fördern. Schließlich fragt das „Gerechtigkeitsprinzip“ nach einer angemessenen Ressourcenverteilung. Welcher Personalaufwand und welche Mittel sind gerechtfertigt? Kommt es zu einer unbegründeten Ungleichbehandlung? Wo sind Belastungsgrenzen? Bei der Konkretisierung ergeben sich Handlungsvorschläge. Sie werden nach Vorzugsregeln abgewogen. Unrealistische und nicht erfolgsversprechende Alternativen fallen weg. Idealerweise bleibt die Alternative mit den gewichtigsten Gründen und den geringsten negativen Effekten übrig. Eine sehr systematische Vorgehensweise also. Können nur Sie diese anwenden? Nein! Die pädagogischen Fachdienste in der Liebenau Teilhabe wurden zu Fallmoderatorinnen und -moderatoren ausgebildet und können Ethische Fallbesprechungen auf den Wohngruppen durchführen. Auch die Seelsorgebeauftragte Maria Schuster (Liebenau Lebenswert Alter) ist als Moderatorin ansprechbar. Es lohnt sich, einen Fallmoderator hinzuzuziehen, wenn eine pädagogisch-therapeutische Lösung nicht zu sehen ist. Die bisherigen Rückmeldungen bestätigen: Externer Input und die Bündelung vieler Kompetenzen in einer Ethischen Fallbesprechung geben Handlungssicherheit, entlasten und stärken das Team. 16 anstifter 3 | 2017
Stiftung Liebenau Beschäftigte der Liebenauer Arbeitswelten nahmen rege an Infoveranstaltungen rund um die Bundestagswahl teil. Grundkurs in Demokratie Politische Teilhabe zu ermöglichen ist vor allem eine Frage der Kommunikation. In den Einrichtungen der Stiftung Liebenau konnten sich Menschen mit Teilhabebedarfen in Leichter Sprache auf die Bundestagswahl vorbereiten. „Was machen unsere Politiker eigentlich in Berlin?“, fragt Bernhard Eckstein. Der Heimleiter der Liebenau Teilhabe steht vor dem vollbesetzten Pausenraum in der Gallus-Werkstatt in Liebenau. „Die reden viel“, ruft jemand aus der Menge und erntet Zustimmung aus den hinteren Stuhlreihen. Der Wunsch, sich in die Diskussion einzubringen, ist unüberhörbar. Manche melden sich geduldig per Handzeichen, andere verlassen sich auf Lautstärke, fallen dem Redner ins Wort und werden zur Ordnung gerufen. Szenen, wie sie sich auch im Plenarsaal des Bundestages abspielen könnten, der gerade hinter Eckstein auf eine Leinwand projiziert wird. Vor ihm sitzen jedoch keine Abgeordneten, sondern Menschen mit Unterstützungsbedarf, die sich hier im Vorfeld der Bundestagswahl informieren. Ein Grundkurs in Demokratie. „Natürlich können wir in diesem Rahmen keine Parteiprogramme diskutieren“, sagt Reiner Manghard, der die Informationsveranstaltung in den Liebenauer Arbeitswelten organisiert hat. „Aber wir möchten unsere Betreuten so gut wie möglich darin bestärken, ihr Wahlrecht wahrzunehmen.“ Dies geschieht in den Stiftungseinrichtungen ganz unabhängig davon, welche Wahlen gerade anstehen. Die Vorfreude vieler Betreuter ist groß, trotzdem bleibt oft die Angst, in der Aufregung einen Formfehler zu begehen. Bernhard Eckstein hat dafür eine einfache Lösung: „Nehmen sie eine Person ihres Vertrauens mit in die Wahlkabine, wenn Sie Hilfe benötigen oder unsicher sind“, ermutigt er die Zuhörer. Veranstaltungen wie diese fanden in den Liebenauer Einrichtungen vielerorts statt. Mal im größeren, mal im privateren Rahmen. Heimbeiräte besuchten die Wohngruppen mit Informationsmaterialien, sogar die Wahlkreisabgeordneten kamen zur inklusiven Diskussion nach Liebenau. Wichtigste Regel ist dabei stets, dass Informationen verständlich und zielgruppengerecht aufbereitet sein müssen. Die Bundeszentrale für politische Bildung stellt bereits viele Broschüren in Leichter Sprache zur Verfügung, auch einige Parteien haben ihre Wahlprogramme in Leichte Sprache übersetzen lassen. Selbstverständlich sei das aber längst nicht, wie Verena Bentele noch im Vorfeld der letzten Bundestagswahl betonte. Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen setzte sich bei den Parteien vehement dafür ein, Informationsmaterial in Leichter Sprache und Gebärdensprache zur Verfügung zu stellen. „Nur so kann eine Teilhabe am politischen Leben im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gewährleistet werden“, sagte Bentele. (dk) Gut 90 Prozent der volljährigen Menschen mit Teilhabebedarfen, die in der Stiftung Liebenau betreut werden, durften wählen. Menschen, die aufgrund von geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen eine Betreuung in allen Angelegenheiten benötigen, sind gemäß Bundeswahlgesetz von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben bereits das „Wahlrecht für alle“ auf Landesebene verabschiedet. In 14 Staaten der Europäischen Union sieht das Wahlrecht ebenfalls keinen Ausschluss von Menschen mit Behinderung vor. anstifter 3 | 2017 17
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