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Anstifter 2, 2020 der Stiftung Liebenau

Der Anstifter ist die Hauszeitschrift der Stiftung Liebenau mit Themen aus den Bereichen Bildung, Familie, Gesundheit, Pflege und Lebensräume, Service und Produkte sowie Teilhabe.

Teilhabe mit Tücken:

Teilhabe mit Tücken: Das Bundesteilhabegesetz bringt für die betroffenen Menschen und ihre gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Ein Riesenaufwand für alle Beteiligten Mit der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen nächsten Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) hat sich auch die Leistungsabrechnung vor allem für jene Menschen mit Behinderungen geändert, die in Wohnheimen leben. Die Verwaltung der Liebenau Teilhabe hat mit der Umstellung alle Hände voll zu tun – und versucht, es den Betroffenen und deren Betreuerinnern und Betreuern so einfach wie möglich zu machen. Markus M. (Name geändert) lebt und arbeitet in Liebenau. Er hat eine schwere geistige Behinderung. Ob Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Assistenz bei Versorgung und Haushaltsführung oder die Unterstützung bei Freizeitaktivitäten: Bislang erhielt die Liebenau Teilhabe für diese Leistungen einen bestimmten Geldbetrag vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Dieses „Gesamtpaket“ wird nun vom BTHG aufgeschnürt. Dabei werden die Fachleistungen der Eingliederungshilfe, zum Beispiel Therapien oder Assistenzleistungen, von den Leistungen zum Lebensalltag und den Kosten der Unterkunft, also für Essen, Wohnung oder Bekleidung, getrennt. Für Betreute im stationären Wohnen – oder wie es jetzt heißt: in „besonderen Wohnformen“ – bedeutet das einen grundlegenden Systemwechsel bei der Finanzierung. Davon betroffen sind mehr als 1000 Bewohnerinnen und Bewohner, sagt Anne Birkhahn, stellvertretende Leiterin des Sozial- und Rechnungswesens und damit zuständig für die administrative BTHG-Umsetzung: „Wir machen im Team die gesamte Leistungsabrechnung für Menschen mit Behinderungen mit den Kostenträgern.“ Teil der Leistungen fließt aufs eigene Konto Das Geld für die Fachleistungen fließt weiter direkt an die Einrichtungen. Die Markus M. zustehenden Beträge für die Existenzsicherung werden nicht mehr mit dem Wohnheimträger abgerechnet, sondern zunächst ihm selbst ausbezahlt. Das heißt: Markus M. braucht nun eigentlich ein eigenes Girokonto, auf das die Sozialhilfeträger überweisen und von dem dann die Rechnungen für Miete und ähnliches an die Liebenau Teilhabe bezahlt werden müssen. Und so bringen die Neuerungen durch das BTHG den Menschen mit Behinderungen zwar „viele neue Rechte, aber auch Pflichten“, so Birkhahn. Mit dem entsprechenden zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die gesetzlichen Betreuer, meist Angehörige oder Ehrenamtliche.“ 14 anstifter 2 | 2020

Schwerpunkt Anträge einreichen, Zahlungen anweisen, Verträge neu schließen: „Manche sind verständlicherweise überfordert, weil es eben so komplex ist.“ Beteiligt sind schließlich auch viele Akteure. So liegen die Zuständigkeiten für die einzelnen Sozialleistungen mal beim Bund, mal auf der kommunalen Ebene. Dann müssen beispielsweise Renten, Wohngeld oder Werkstattlöhne mit eingerechnet werden. Um es allen Betroffenen etwas leichter zu machen, bietet die Liebenau Teilhabe – zumindest übergangsweise – deshalb die optionale Zahlungsabwicklung über Treuhandkonten an. Vorteil für die gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer: Sie behalten die Kontrolle, müssen sich aber nicht um die Details kümmern. Eine Lösung, die gerne in Anspruch genommen wird. Lebensunterhalt oder Fachleistung? Doch welche Leistungen gehören nun eigentlich in welchen Bereich? Diese scharf zu trennen, ist in der Praxis ganz schön kompliziert. Zum Beispiel beim Mittagessen für Werkstattbeschäftigte: Die reinen Lebensmittelkosten gehören zu den existenzsichernden Leistungen, nicht aber die Zubereitung der Speisen. Dieser Mehrbedarf muss gesondert geregelt werden. Und was ist der persönliche Wohnraum und welche Bereiche fallen den Fachleistungen zu, etwa für Therapie? Was ist mit der Küche? Baupläne für alle Häuser mussten herangezogen, komplizierte Schlüssel berechnet werden. Umzüge werden kompliziert. Auch sonst hat Anne Birkhahns Abteilung seit Monaten alle Hände voll zu tun mit der BTHG-Umsetzung: Zahlungen müssen angeglichen und überprüft, alle Verträge angepasst, jeder individuelle Fall muss durchgearbeitet werden. Doch man gehe die Sache „sehr motiviert“ an, um das Ganze im Interesse der Menschen mit Behinderungen reibungslos umzusetzen. Die vollzogene formale Trennung der Leistungen sei das eine, doch gerade bei Personen mit schwerer geistiger Behinderung wie Markus M. müsse man aufpassen, dass sie auch inhaltlich vom BTHG profitieren und nicht unterm Strich schlechter dastehen als zuvor. Denn schließlich gehe es bei allem um mehr Teilhabe für jeden Einzelnen. (ck) Teilhabebegleitung der Liebenau Teilhabe Nach und nach wird es nun in der Liebenau Teilhabe mehr Mitarbeiter geben, die als Teilhabebegleiter arbeiten. Doch was genau machen diese Personen? Teilhabebegleiter beraten die Leistungsberechtigten zu Angeboten der Einrichtung und unterstützen sie bei ihren Wünschen und Zielen. Nehmen wir an, Herr M. möchte lernen, sich mit Hilfe seines neuen Tablets besser mitzuteilen. Die Menschen, die Herrn M. unterstützen, sollten nun wissen, wie sie ihm dabei helfen können. Am besten funktioniert das, wenn alle dafür relevanten Personen an einem Tisch sitzen. Das können zusätzlich zu Herrn M. und seinem Teilhabebegleiter noch die Eltern, der gesetzliche Betreuer oder Mitarbeiter aus der Wohngruppe oder der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen sein. Gemeinsam wird dann ein Plan erstellt, wie die im Gespräch gesammelten Anliegen am besten umgesetzt werden können. Der Teilhabebegleiter ist dann dafür zuständig, die praktische Umsetzung im Blick zu behalten. Da Leistungen oft Geld kosten, tauscht sich der Teilhabebegleiter über die Leistungen mit dem Leistungsträger aus, beispielsweise dem Landratsamt. Mit dem Bundesteilhabegesetz wird es nun immer mehr Teilhabe- und Gesamtplanverfahren mit dem Leistungsträger geben. Damit der Teilhabebegleiter einen guten Überblick behält, ist es sehr hilfreich, wenn er bei diesen Gesprächen dabei sein kann. So kann er den Leistungsberechtigten, hier Herrn M., am besten in seiner Selbstbestimmung unterstützen und vertreten. anstifter 2 | 2020 15

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