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Anstifter 1, 2020 der Stiftung Liebenau Österreich

Schwerpunkt Multimediale

Schwerpunkt Multimediale Einblicke (Wander-)Ausstellung der Stiftung Liebenau Stete Veränderung – solide Werte: Anschaulich und (be-) greifbar erzählt eine umfangreiche Ausstellung im Schloss Liebenau von den Anfängen und der Entwicklung der Stiftung Liebenau, zeigt Beispiele christlich fundierter Menschlichkeit, hoher Fachlichkeit und solider Wirtschaftlichkeit. Als Wanderausstellung wird sie im Laufe des Jahres nicht nur im süddeutschen Liebenau, sondern auch an zwölf weiteren Orten in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu sehen sein. Keine Zeit für lange Diskurse und geschichtliche Ausführungen? Kein Problem. „Wir haben die Geschichte der Stiftung Liebenau schlaglichtartig dargestellt und einen kurzweiligen Überblick geschaffen“, sagte Dr. Michael Kamp bei der Ausstellungseröffnung Ende Januar im Schloss Liebenau. Der Historiker hat gemeinsam mit seinen Kollegen von der Agentur Neumann und Kamp die Geschichte der Stiftung Liebenau für das Jubiläum aufgearbeitet. Sie haben unter anderem die Situation der Stiftung Liebenau im Ersten Weltkrieg genauer aufgearbeitet und zum Thema Euthanasie neue Erkenntnisse gewonnen. Entsprechend ihrer Recherchen müssen sechs weitere Menschen jüdischen Glaubens zu den 501 Liebenauer Euthanasie-Opfern gezählt werden: Sie wurden bisher nicht erfasst, da sie zunächst aufgrund einer Vorschrift verlegt und erst später nach Grafeneck gebracht und dort getötet wurden. „Auch diese Menschen lebten mehrere Jahre in Liebenau“, berichtete Dr. Michael Kamp. Im Rahmen der Ausstellung bietet ein digitales Erinnerungsalbum Gelegenheit, der Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken. So können Interessierte einzelne Biografien nachverfolgen – etwa die Geschichte von Helene Mackle, die im Wissen um ihren nahen Tod einen Abschiedsbrief an ihren Vater schrieb. Geschichte sehen, hören und lesen Neben Bildern und Texten sorgen historische Exponate und ein Jubiläums-Kunstwerk für Aha-Momente bei den Besuchern. Ein Film über die Stiftungsgeschichte sowie die „Geschichten aus der Geschichte“ bieten ebenso interessante wie empathische Einblicke, während eine Chronologie den 150-jährigen Zeitraum übersichtlich darstellt. Durch die unterschiedlichen Medien gelingt es, die geschichtlichen Ereignisse aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten. „Man muss die Ausstellung nicht komplett anschauen, um zu erfassen, was die Stiftung Liebenau ausmacht“, erklärte Dr. Michael Kamp. (eb) Stationen der Wanderausstellung 2020 bis Anfang 2021 in Österreich und der Schweiz Bitte beachten Sie, dass die Termine aufgrund der aktuellen Corona- Situation eventuell abgesagt oder verschoben werden. 27.04. – 10.05. Haus St. Josef, Gmunden 18.05. – 07.06. Pflegeheim St. Josef, Schruns 06.07. – 26.07. Pflegeheim Helios, Goldach 07.12. – 07.01. Seniorenheim Tschermakgarten, Bregenz Im Schloss Liebenau ist die Ausstellung – sollten es die Regelungen zur Corona-Krise zulassen – montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr geöffnet. Wissenswertes und Unterhaltsames rund um die Stiftungsgeschichte siehe auch unter: 150jahre.stiftung-liebenau.com 12 anstifter ÖSTERREICH 1 | 2020

Schwerpunkt In das Gemeinwohl investieren Der gemeinnützige Stiftungsgedanke Das Stiftungsrecht ist keine einheitliche Materie. Es gibt zahlreiche Stiftungsarten, darunter private und öffentliche, kirchliche und weltliche, sowie jeweils eigene Regelungen dazu. Einer, der sich im Stiftungs-Dschungel auskennt, ist der Wiener Rechtsanwalt Dr. Robert Briem. Anlässlich des Jubiläums der Stiftung Liebenau gibt er einen Überblick über die verschiedenen Stiftungsarten und erklärt, warum die Stiftung Liebenau etwas Besonderes ist. „Einer Stiftung liegt der Gedanke zugrunde, dass mit einem „eigentümerlosen“ Vermögen ein bestimmter Zweck besser und auch dauerhafter erreicht werden kann, als wenn das Vermögen mit dem Schicksal des Stifters und dem seiner Rechtsnachfolger verbunden bliebe. Die Stiftung ist eine juristische Person, welche durch ihre Organe (Stiftungsvorstand) vertreten wird. Unterschieden wird zwischen „eigennützigen“ Stiftungen (dies sind in der Regel Familien-Stiftungen), gemeinnützigen und mildtätigen Stiftungen sowie „doppelnützigen“ Stiftungen: Dies sind Stiftungen, die sowohl eigennützige als auch gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen. Herausragende Bedeutung kommt den gemeinnützigen Stiftungen zu. Diese Stiftungen sind wesentliche Akteure in einer Bürgergesellschaft und nehmen in erheblichem Umfang Aufgaben wahr, die sonst der Staat erfüllen müsste. Geschätzte 95 Prozent der Stiftungen in Deutschland sind gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Stiftungen. In Österreich überwiegen eigennützige Stiftungen, von denen einige jedoch in erheblichem Umfang gemeinnützige Zwecke verfolgen. • Bei Auflösung oder Wegfall des begünstigten Zweckes darf das Vermögen der Stiftung nur für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Ein „Leuchtturm“ der gemeinnützigen Stiftungen ist die Stiftung Liebenau, welche heuer ihr 150-jähriges Jubiläum feiert. Die Arbeit der Stiftung Liebenau geht zurück auf Kaplan Adolf Aich und zwölf sozial engagierte Bürger aus Tettnang am Bodensee. Nach dem Willen ihrer Gründer sollte die Stiftung Liebenau „eine reine Privatanstalt sein und bleiben, hervorgegangen aus der freithätigen, christlichen Liebe, […] und stets auf katholischer, kirchlicher Grundlage ruhen“. Die heutige Stiftung Liebenau erbringt umfangreiche karitative Leistungen im Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen. Träger des Unternehmens ist weder der Staat noch die Kirche, sondern eine kirchliche Stiftung des privaten Rechts auf katholisch-kirchlicher Grundlage. Die Stiftung als Rechtsform hat sich in der Zeit seit ihrer Gründung bewährt. Der Ursprungsgedanke von Kaplan Adolf Aich lebt unverändert fort. In diesem Sinne wünsche ich der Stiftung Liebenau ein noch lange fortdauerndes gedeihliches Wirken!“ (rb) Voraussetzungen für die Anerkennung als gemeinnützige Stiftung im steuerrechtlichen Sinn sind insbesondere: • Die Stiftung muss die gemeinnützigen Zwecke ausschließlich und unmittelbar verfolgen (z.B. Betrieb eines Pflegeheimes). • Die Stiftung darf keinen Gewinn anstreben. Der Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht bedeutet nicht, dass es einer gemeinnützigen Stiftung verboten wäre, Überschüsse zu erzielen. Erforderlich ist jedoch, dass diese Überschüsse wieder zur Erfüllung der gemeinnützigen Zwecke verwendet werden. • Die Stiftung darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen (Pflicht zur sparsamen Verwaltung). Dr. Robert Briem anstifter ÖSTERREICH 1 | 2020 13

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