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Anstifter 1, 2019 der Stiftung Liebenau

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Der Anstifter ist die Hauszeitschrift der Stiftung Liebenau mit Themen aus den Bereichen Bildung, Familie, Gesundheit, Pflege und Lebensräume, Service und Produkte sowie Teilhabe.

Beistand für Kranke und

Beistand für Kranke und Betagte Die geschichtliche Entwicklung der Hospizbewegung Der Gedanke, kranken und betagten Menschen beizustehen und sie in einer sicheren und ruhigen Umgebung zu pflegen, ist alt. Bereits ab dem 6. Jahrhundert betreiben Kirchen und Klöster Hospize und Hospitäler – abgeleitet von hospitium, lateinisch für Herberge –, die im Sinne des christlichen Gebotes der Nächstenliebe hilfsbedürftige Menschen aufnehmen und versorgen. Da sie auch Fremden und Reisenden offenstehen, die ebenfalls Schutz und Unterkunft benötigen, werden sie von vielen Pilgern genutzt. Die Idee, spezielle Einrichtungen für Sterbende zu schaffen, kommt erst im 19. Jahrhundert auf. 1842 gründet die Französin Jeanne Garnier in Lyon ein Haus für Sterbende, das Beistand und Beherbergung für den letzten Weg bietet. Ein ähnliches Haus eröffnen irische Nonnen im Jahr 1879. Ab 1899 finden mittellose Menschen mit unheilbaren Krankheiten in New York im Calvary Hospital Zuflucht. In London eröffnen die Barmherzigen Schwestern 1905 das „St. Joseph‘s Hospice“. Als Begründerin der modernen Hospiz- und Palliativversorgung gilt die englische Krankenschwester und Ärztin Cicely Saunders. Während ihrer Arbeit mit unheilbar an Krebs erkrankten Menschen gelangt sie zu der Überzeugung, dass Sterbende eine ganzheitliche Betreuung benötigen, die sowohl den seelischen Beistand als auch die medizinische Behandlung zur Schmerzlinderung umfasst. Von ihr stammt der Leitsatz der Hospizbewegung: „Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben.“ 1967 gründet Saunders bei London das erste stationäre Hospiz im modernen Sinne. Zwei Jahre später setzt die Psychiaterin und Sterbeforscherin Elisabeth Kübler-Ross mit ihrem Buch „Interviews mit Sterbenden“ eine gesellschaftliche Debatte in Gang, die das Sterben und die Bedürfnisse Sterbender in das Bewusstsein der Menschen rückt. Ab den 1980er Jahren verbreitet sich der Hospizgedanke auch in Deutschland – aufgrund zahlreicher Vorurteile vorerst jedoch nur langsam. Viele befürchten, dass Schwerkranke in Hospize abgeschoben werden und bereits durch die Einlieferung Hoffnung und Würde verlieren. Zudem gibt es Bedenken, dass der Alltag in stationären Hospizen Pflegende überfordern könnte. So entstehen in Deutschland zunächst ambulante Hospizdienste, die Sterbende zu Hause pflegen und meist von Ehrenamtlichen getragen werden. 1986 eröffnet in Aachen schließlich das erste stationäre Hospiz in Deutschland. Auch in Friedrichshafen sehen Diakon Bernd Strohmaier und Pfarrer Klaus Brune als Krankenhausseelsorger die Notwendigkeit eines beschützenden Raumes für Sterbende und treten 1990 mit dem Anliegen eines Hospizes an die Stiftung Liebenau heran. Nach Absprache mit zahlreichen Akteuren wird das Vorhaben konkretisiert: 1991 wird die Hospizbewegung St. Josef e. V. Friedrichshafen gegründet und 1992 mit dem Bau des Franziskuszentrums begonnen. 1996 öffnet das Franziskuszentrum seine Pforten. Zuerst wird nur die ambulante und ab 1998 – nach Beschluss des Bundestages zur Teil finanzierung stationärer Hospize durch die gesetzlichen Krankenkassen – auch die stationäre Hospizversorgung angeboten. Im Jahr 2018 feierte das Stationäre Hospiz in Friedrichshafen sein 20-jähriges Bestehen. Im Rahmen des Festaktes mit Jubiläumsredner Prof. Dr. Frank Schulz-Nieswandt, des Benefizkonzertes des MTU-Werksorchesters, des Konzertes des Internationalen Opernstudios der Staatsoper Stuttgart und des Abschlussgottesdienstes mit Weihbischof Matthäus Karrer wurde aller Gäste und Angehörigen sowie der wertvollen Arbeit aller Haupt- und Ehrenamtlichen der letzten zwei Jahrzehnte gedacht. (nb) 16 anstifter 1 | 2019

Schwerpunkt Für ein gutes Sterben Begleitung von Menschen mit Einschränkungen in stationären Einrichtungen Wenn ein Mensch mit einer Behinderung in einer Wohngemeinschaft sterbenskrank ist und dort bis zu seinem Tod betreut werden soll, stehen Mitarbeitende vor großen Herausforderungen. Ruth Hofmann, Mitarbeiterin der Liebenau Teilhabe, beschreibt, was in dieser Situation wichtig ist. „Im Tod sind alle gleich, heißt es, und tatsächlich sterben Menschen mit Behinderungen nicht grundsätzlich anders als andere Menschen. Dennoch sind Betreuungskräfte in dieser allerletzten Lebensphase auf besondere Weise gefordert. Zum Beispiel, wenn es um den Willen des Sterbenden geht. Welche medizinischen Hilfen möchte er erhalten, welche nicht? Wen möchte er um sich haben? Wie wünscht er sich sein Begräbnis? Meist können Menschen mit Behinderungen aus juristischen Gründen keine gültige Patientenverfügung verfassen. Die persönlichen Vorstellungen können aber durch Gespräche ermittelt werden. Möglicherweise hilft dabei auch geeignetes Bildmaterial. Willensbekundungen, zum Beispiel nach ärztlicher Beratung, sollten schriftlich festgehalten werden. Allerdings ist die sprachliche Kommunikation mit Menschen mit Behinderungen zuweilen nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Dann wird versucht, den mutmaßlichen Willen durch die gemeinsame Reflexion nahestehender Menschen zu ermitteln. All dies sollte nach Möglichkeit bereits im Vorfeld geschehen sein, um in der akuten Situation darauf zurückgreifen zu können. In der Phase des Sterbens muss die ganze Aufmerksamkeit auf den sterbenden Menschen gerichtet sein. Leidet er an Schmerzen oder Angst? Wünscht er sich Nähe oder möchte er lieber allein sein? Durch das Schwinden der Kräfte kann die Verständigung zusätzlich erschwert sein. Es bedarf also einer besonderen Empathie und der nötigen Erfahrung, um Anzeichen richtig deuten und entsprechend handeln zu können. Angehörige und Freunde sind einzubeziehen. Für sie kann es den Abschied erleichtern, kleine Handreichungen am Krankenbett zu übernehmen, aber auch sie benötigen unter Umständen Anleitung dabei. Nicht zuletzt brauchen auch Mitbewohnerinnen und Mitbewohner Begleitung. Auf welche Weise kann ihnen das Geschehen vermittelt werden? Wie können sie ihren Abschied gestalten und am Ende den Tod begreifen? Hilfreich sind da bewährte Rituale wie Andachten, die Beisetzung und das spätere Gedenken an den Verstorbenen. Dem Tod seinen Platz im Leben geben: Wie für so manches brauchen Menschen mit Behinderungen auch dafür die Unterstützung von Mitarbeitenden. Und wie steht es um die Betreuungskräfte selbst? Sie müssen sensibel sein für die Not des Sterbenden, eine spätestens zum Ende hin umfangreiche Pflege leisten, die Betreuungszeiten organisieren und dabei noch alle im Blick haben, die mittelbar betroffen sind. Auf der einen Seite ist professionelles und umsichtiges Handeln gefordert, gleichzeitig sind auch die Profis mit der eigenen Betroffenheit, der eigenen Erschütterung, den eigenen Ängsten konfrontiert. Umso wichtiger, dass ihnen weitere Dienste zur Seite stehen. Ärzte, Palliativteams, Seelsorger, Hospizdienste und die Fachdienste der Liebenau Teilhabe – sie alle tragen zu einem guten Sterben bei. Wer bis zum Tod eines Menschen mitgeht, erlebt aber keineswegs nur Schrecken und Not. Angesichts des verlöschenden Lebens kann es zu sehr intimen und tief empfundenen Augenblicken kommen. Und wenn unterschiedliche Professionen und nahestehende Menschen zusammenarbeiten, um einem Todkranken beizustehen, wird häufig eine besondere Art der Gemeinschaft erfahren, die allen Beteiligten Halt, Mut und Trost vermitteln kann. Neben der Menschlichkeit sind es fundiertes Fachwissen und nicht zuletzt gute Rahmenbedingungen, die wir uns für die wünschen sollten, die an einem Sterbebett sitzen auch am eigenen, wenn es soweit ist.“ Zur Unterstützung und Orientierung für Mitarbeitende wurden in der Liebenau Teilhabe ein Leitfaden zum Umgang mit Sterben und Tod sowie eine dazugehörige Handreichung erarbeitet. Sie erscheinen im Frühjahr 2019 und werden im März den Mitarbeitenden in einer Einführungsveranstaltung vorgestellt. anstifter 1 | 2019 17

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