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Stellungnahme zum Referentenentwurf Bundesteilhabegesetz

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Stellungnahme zum Referentenentwurf

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über ein Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz – BTHG) I. Grundsätzliche Vorbemerkungen Als Träger von Diensten und Einrichtungen in den Hilfen für Menschen mit Behinderung erbringen wir gemäß Satzungsauftrag fachlich hochwertige, inklusionsund teilhabeorientierte Betreuungs- und Assistenzleistungen. Unser Inklusionsverständnis nimmt dabei hilfebedürftige Menschen und den Grad ihres jeweiligen Unterstützungsbedarfes in den Blick, so dass niemand aus dem lnklusionsprozess herausfällt und unterstützungsbedürftige Menschen je nach Bedarf betreut und begleitet werden können. Die Hilfen für Menschen mit Behinderung der Stiftung Liebenau umfassen daher ein durchlässiges, inklusions- und teilhabeförderndes Betreuungs- und Assistenzsystem für Menschen mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen: von einer spezialisierten Fachklinik, über interdisziplinär arbeitende Kompetenzzentren, differenzierte Schul-, Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, bis hin zu gemeindeintegrierten stationären, ambulanten und familienunterstützenden Hilfen. Die auch zukünftig weiterhin notwendige, professionelle Begleitung und Unterstützung von Menschen mit schwerstgeistiger- und/oder Mehrfachbehinderungen sowie teils psychischen Erkrankungen ist hierbei ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Aus dem vorliegenden BTHG-RE geht klar hervor, dass der Gesetzgeber grundsätzliche Weichenstellungen in der Behindertenhilfe einleitet. Mit der Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem und der damit einhergehenden Integration wesentlicher Teile in das Teilhaberecht wird aus Perspektive der betroffenen Menschen eine wegweisende Richtung beschritten. Hierzu ist insbesondere die eingeleitete Verbesserung in der Einkommens- und Vermögenssituation von Menschen mit Behinderung hervorzuheben. Wir unterstützen diese Entwicklungen dabei ausdrücklich. Insgesamt haben wir nun vor diesem Hintergrund eine Erstbewertung des Referentenentwurfs für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG-RE) aus Praxissicht vorgenommen. Begrüßenswert erscheinen uns dabei des Weiteren die Einführung eines Budgets für Arbeit zur Stärkung des persönlichen Wunsch- und Wahlrechts, die geplante Einführung einer bundeseinheitlichen Bedarfsermittlung mit offenem Leistungskatalog, die Einführung der Schiedsstellenfähigkeit von Leistungsvereinbarungen, die Anerkennung tariflich bedingter Personalkosten als wirtschaftlich angemessen sowie die prinzipielle Aufwertung der Eingliederungshilfe zu einem Leistungsgesetz. Im Zentrum des mit dem BTHG-RE geplanten Systemumbaus der Eingliederungshilfe steht die Aufhebung der Differenzierung zwischen ambulanten und stationären Leistungs- und Wohnformen. Auf praktischer Ebene hat dies die Trennung der Fachleistungen von den Leistungen zum Lebensunterhalt zur Folge. Hieraus ergeben sich jedoch aus unserer Perspektive erhebliche Folgewirkungen: Zum einen hinsichtlich des generellen Leistungsanspruchs für Menschen mit 1

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