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Stellungnahme: Beihilfe zum Suizid in ethischer Bewertung

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Einleitung: Anlass und Ziel der Stellungnahme Impressum Die Stellungnahme wurde im September 2014 vom Ethikkomitee der Stiftung Liebenau beschlossen und vom Vorstand gebilligt. 2. Auflage 2016 Herausgeber Ethikkomitee der Stiftung Liebenau Mitglieder des Ethikkomitees Prof. Dr. Bruno Schmid, Vorsitzender Dr. Hans-Martin Brüll, Geschäftsführer Matthias Haag Ruth Hofmann Dr. Helmut Schädler Marie-Therese Selbitschka Selbsttötung und Beihilfe zur Selbsttötung – in der Fachsprache: Suizid und Assistenz beim Suizid – werden in deutschen Rechtsordnungen etwa seit Mitte des 19. Jahrhunderts nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Die gegenwärtige öffentliche Diskussion in Deutschland, ob bestimmte Formen des assistierten Suizids unter Strafe gestellt werden sollen, hat ihren Ursprung in einem im August 2012 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf des damals FDP-geführten Bundesministeriums der Justiz, wonach kommerzielle Suizidbeihilfe strafrechtlich verfolgt werden sollte. 1 Schon kurz nach der Vorlage des Entwurfs zeichnete sich ab, dass hierüber zwischen den Koalitionsparteien kein Einvernehmen zu erzielen war, 2 sodass das Vorhaben in der damaligen Legislaturperiode nicht weiter verfolgt wurde. Doch die damit angestoßene Diskussion führt seither zur Reflexion der Problematik unter rechtlichen und ethischen Aspekten, die auch den Blick auf die Regelungen in den Nachbarländern richtete. Die folgende Stellungnahme des Ethikkomitees der Stiftung Liebenau ist entstanden in der Annahme, dass eine gesetzliche Regelung für Deutschland in nächster Zeit zu erwarten ist. Ihr Ziel ist es, dem Vorstand der Stiftung Argumente zu geben, an denen er sein Verhalten in dieser Diskussion ausrichten kann. Die Gesellschaften der Stiftung widmen sich u.a. der Betreuung und Pflege von behinderten, alten und kranken Menschen in Deutschland, Österreich, der Slowakei und der Schweiz. Der Text umfasst vier Teile: Am Beginn steht eine Übersicht über die Rechtslage in Deutschland und in den Nachbarländern, zunächst in den Benelux-Ländern, vor allem aber in der Schweiz, wo die ethische Frage des Suizids und die Möglichkeit einer rechtlichen Ordnung bestimmter Formen der Beihilfe dazu seit etwa zehn Jahren heftig diskutiert wird 3 (1). Darauf folgt eine kurze begriffliche Klärung der Sachverhalte, 1 http://www.dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711126.pdf (Zugriff 21.06.2014). 2 Zwei Monate nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Kabinett sprach sich der CDU-Parteitag am 3. - 5.12.2012 in Hannover mit großer Mehrheit nicht nur für das Verbot kommerzieller, sondern für jedes Verbot organisierter Hilfe zur Selbsttötung aus. 3 Die in der Schweiz dazu publizierten Stellungnahmen haben wesentlich zur Meinungsbildung in unserem Ethikkomitee beigetragen. 4 5

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