die herrschende Praxis der Suizidbeihilfe bedarf es aber bei den Sterbehilfeorganisationen der Ergänzung. 6 Psychische Krankheiten Bei psychisch kranken Menschen sind Todes- und Suizidwünsche häufig Ausdruck oder Symptom ihrer Erkrankung. Deshalb bedürfen Suizidwillige, die unter psychischen Krankheiten leiden – alleine oder in Kombination mit somatischen Krankheiten – in erster Linie einer psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung. Wenn der Suizidwunsch Ausdruck oder Symptom einer psychischen Erkrankung ist, soll keine Beihilfe zum Suizid geleistet werden. 7 Kinder und Jugendliche Mehrheitsposition: Bei Kindern und Jugendlichen kommen die in der Gesundheitspflege generell geltenden rechtlichen und ethischen Regeln zur Anwendung. Den in Empfehlung 4 formulierten Überlegungen ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Minderheitsposition: Bei Kindern und Jugendlichen soll keine Beihilfe zum Suizid geleistet werden. 8 Spitäler und Heime A – Institutionen der Langzeitpflege: Wenn ein Bewohner den assistierten Suizid wünscht und er über keinen anderen Lebensort verfügt als diese Institution, sollte er nach Möglichkeit den Akt auch an diesem Ort durchführen können. B – Akutspitäler: Jede Institution soll klar festlegen, ob sie für ihre Patienten die Möglichkeit des assistierten Suizids zulassen will oder nicht. Die Institution soll ihren Entscheid den Patientinnen und Patienten gegenüber erklären können. C – Bezüglich des Suizids in psychiatrischen Institutionen wird auf Empfehlung 6 verwiesen. Der wohl erwogene persönliche Entschluss zum Suizid soll nicht an Regeln einer Institution, dem persönlichen Gewissensentscheid eines einzelnen Arztes oder einer einzelnen Betreuungsgruppe scheitern müssen. Es sollte die Möglichkeit gewährt werden, auf Wunsch einem anderen Arzt zugewiesen oder in eine andere Institution verlegt zu werden. 9 Angehörige von Heilberufen Für Ärztinnen und Ärzte sowie für Pflegende entsteht vor dem Hintergrund des medizinischen Ethos ein Konflikt, weil medizinischer Beistand Fürsorge zum Leben bedeutet und nicht Beistand zu dessen Beendigung. Aus diesem Grund kann Suizidbeihilfe nicht als etwas begriffen werden, was zum Auftrag der Angehörigen von Heilberufen gehört. Wo Ärztinnen und Ärzte dennoch Suizidbeihilfe leisten, fällt dies in ihre persönliche Entscheidung. 10 Suizidwillige aus dem Ausland Es gibt keinen ethischen Grund, Suizidwillige aus dem Ausland generell vom assistierten Suizid in der Schweiz auszuschliessen. Ein besonderes ethisches Problem bei dieser Personengruppe besteht jedoch in der Sicherstellung einer ausreichenden Abklärung und der diesbezüglichen Sorgfaltspflichten. Für Suizidwillige aus dem Ausland sollte genauso wie für Suizidwillige aus der Schweiz sichergestellt werden, dass die in Empfehlung 4 formulierten Bedingungen erfüllt sind. 11 Gesellschaftliche Tendenzen und Risiken Der Suizidprävention soll künftig grosse Aufmerksamkeit geschenkt werden, besonders angesichts von gesellschaftlichen Entwicklungen, die das Risiko bergen, Menschen in Grenzsituationen zur Annahme eines organisierten Angebotes der Suizidbeihilfe zu veranlassen. 34 35
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Der Anstifter ist die Hauszeitschrift der Stiftung Liebenau mit Themen aus den Bereichen Bildung, Familie, Gesundheit, Pflege und Lebensräume, Service und Produkte sowie Teilhabe.
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Der Anstifter ist die Hauszeitschrift der Stiftung Liebenau mit Themen aus den Bereichen Altenhilfe, Behindertenhilfe, Bildung, Gesundheit, Familie und Dienstleistungen.
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Der Jahresbericht 2016 der Stiftung Liebenau informiert über die Aufgabenfelder, die Organisation und Unternehmenskennzahlen.
Der Jahresbericht 2015 der Stiftung Liebenau informiert über die Aufgabenfelder, die Organisation und Unternehmenskennzahlen.
Der Jahresbericht der Stiftung Liebenau, der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist und der Stiftung Helios – Leben im Alter. Die drei Stiftungen sind mit insgesamt 6 000 Mitarbeitern an 90 Standorten in Deutschland, Österreich, Italien, Bulgarien und der Schweiz tätig, hauptsächlich in den Aufgabenfeldern Altenhilfe, Hilfe für Menschen mit Behinderung, Gesundheit, Bildung und Hilfen für Kinder und Jugendliche.
Der Jahresbericht der Stiftung Liebenau, der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist und der Stiftung Helios – Leben im Alter. Die drei Stiftungen sind mit insgesamt 6 000 Mitarbeitern an 90 Standorten in Deutschland, Österreich, Italien, Bulgarien und der Schweiz tätig, hauptsächlich in den Aufgabenfeldern Altenhilfe, Hilfe für Menschen mit Behinderung, Gesundheit, Bildung und Hilfen für Kinder und Jugendliche.
Der Jahresbericht 2012 der Stiftung Liebenau informiert über die Aufgabenfelder, die Organisation und Unternehmenskennzahlen.
Der Jahresbericht 2011 der Stiftung Liebenau informiert über die Aufgabenfelder, die Organisation und Unternehmenskennzahlen.
Der Jahresbericht 2010 der Stiftung Liebenau informiert über die Aufgabenfelder, die Organisation und Unternehmenskennzahlen.
Die Stiftung Liebenau ist für Menschen da, die besondere Unterstützung benötigen. Dank unserer Vielfalt und unserem breiten Fachwissen bieten wir jede Menge Möglichkeiten für deine Ausbildung und Zukunft. Ob in Gesundheit, Pflege und Erziehung, in kaufmännischen oder Dienstleistungsberufen, im dualen Studium oder in FSJ und BFD.
Durch einen Freiwilligendienst wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und den Bundesfreiwilligendienst (BFD) kannst du Menschen begleiten und unterstützen oder auch deine handwerklichen Fähigkeiten und dein technisches Wissen für Menschen einsetzen.
Zustifterrente – eine innovative Lösung für die Zustifter und für das Gemeinwohl
Strategische Leitlinien für die Stiftung Liebenau und ihre Gesellschaften Hrsg. Stiftung Liebenau, Oktober 2015
Heutige Position und Erwartungen eines kirchlich-karitativen Aufgabenträgers Hrsg. Aufsichtsrat der Stiftung Liebenau, 2013
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