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Positionspapier BWGV-AKBW-SONG - Zusammen Leben Wohnen und Arbeiten

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Zusammen gestalten – vor Ort - Daseinsvorsorge sichern - Beteiligung und Kooperation ermöglichen - Verwaltungsprozesse verbessern Die Kommune hat die Aufgabe zur Daseinsvorsorge für Bürgerinnen und Bürger. Sie ist somit der wichtigste Akteur für eine integrierte Stadt- und Gemeindeentwicklung, die Planung der notwendigen sozialräumlichen Infrastruktur und die Steuerung und Moderation dieser Quartiersprozesse. Die Aufgabenwahrnehmung sollte im Sinne des Subsidiaritätsprinzips in Kooperation mit Initiativen der Bürgerschaft, Wohnungsunternehmen und -initiativen, der Freien Wohlfahrtspflege, dem Handwerk und generell der Wirtschaft erfolgen. Wo immer möglich ist die Infrastruktur vor Ort, durch entsprechende (kommunale) Rahmenbedingungen gesteuert, auch privatwirtschaftlich voranzubringen. Wie zudem die Initiative „Kirche findet Stadt“ gezeigt hat, sind auch die Kirchen mit ihren Potenzialen und Ressourcen wichtige Partner einer kooperativen und produktiven Stadt- und Gemeindeentwicklung. Für die gesellschaftliche Teilhabe aller, für kreative, agile Planungen sowie innovative und nachhaltige Entwicklungen und für die Akzeptanz von Entscheidungen ist die Partizipation der Betroffenen zentral. Die Stufen der Beteiligung reichen dabei von der Information über die Mitwirkung und die Mitentscheidung bis zur Selbstorganisation und Selbstverwaltung von Projekten. Letzteres führt zu einer besonders starken Identifikation mit den Ergebnissen gemeinsamen Wirkens. Mit der Allianz für Beteiligung und der Kooperation des Landes mit den Kommunalverbänden im Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement gibt es wichtige Instrumente zur Unterstützung lokaler Kooperationsund Partizipationsprozesse. Auch die Wirtschaft ist hier aktiv einzubinden: Nur durch die Einbindung der jeweiligen Bedarfe und Kompetenzen können diese Prozesse breit getragen und wirtschaftlich erfolgreich vorangebracht werden. Gerade Menschen und Unternehmen vor Ort können einen wesentlichen Beitrag zur Erhebung des jeweiligen Bedarfs sowie damit verbunden der voraussichtlichen Nutzung und Wirtschaftlichkeit leisten. Wenn auch die Verwaltungen entsprechend ihre bürokratischen Regularien und Prozesse weiterentwickeln können, werden neben einer gesteigerten Akzeptanz auch Planungsprozesse vereinfacht und damit als notwendig identifizierte Projekte beschleunigt. Auch Institutionen des Landes, wie beispielsweise der Normenkontrollrat, können hier einen unterstützenden Beitrag leisten. Dabei ist darauf zu achten, dass Beteiligung sich nicht nur auf einen Ort bezieht, sondern auch darüber hinaus sinnvoll sein kann. Ein als reines Kirchturmdenken ausgeprägtes Handeln bezüglich der individuellen Bedürfnisse vor Ort ist nicht zuletzt aufgrund begrenzter Ressourcen zu vermeiden, sondern wo sinnvoll zu erweitern. Durch die Zusammenarbeit der verschiedenen lokalen Akteure vor Ort wird die Quartiersentwicklung gemeinschaftlich getragen und vorangebracht. So lässt sich zum Beispiel das reine Wohnen mit dem sozialen Umfeld und weiteren Leistungen aus dem Bereich der Daseinsvorsorge verbinden, so dass eine neue Dimension der Infrastruktur geschaffen wird. Als innovative Form der Kooperation bietet sich hierfür neben anderen Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere der genossenschaftliche Ansatz an. Die Rechts- und Unternehmensform der eingetragenen Genossenschaft (eG) ermöglicht bei der Realisierung von Projekten nicht nur die Partizipation vieler Beteiligter vor Ort, sondern weist auch verschiedene Möglichkeiten im Hinblick auf die Finanzierung auf. Dabei übernehmen zum Teil auch die regionalen Genossenschaftsbanken eine wichtige Rolle bei der Realisierung der Projekte – ob rein als Kreditgeber oder selbst Mitglied – tragen sie durch ihre ausgeprägten Netzwerke mit dazu bei, ein genossenschaftliches Ökosystem zu etablieren und alle Beteiligten vor Ort optimal zu vernetzen. Ganz nach dem Motto von Friedrich Wilhelm Raiffeisen: „Was den Einzelnen nicht möglich ist, das vermögen viele“. 10

Zusammen gestalten – auf Landesebene - Kommunen und lokale Akteure stärken - Welfare-Mix fördern - Strategiedialog einsetzen Subsidiarität hinsichtlich der politischen und Verwaltungsebenen sollte gelebt werden. Die Gestaltungskompetenz der lokalen Ebene muss dabei wo immer möglich gestärkt und Verantwortung wieder auf diese für die Gesellschaft unmittelbar erlebbare Ebene verlagert werden, ohne ein entsprechendes Kirchturmdenken und damit einhergehende Ineffizienzen zu fördern. Das bedeutet insbesondere die Stärkung der rechtlichen und finanziellen Handlungsmöglichkeiten der kommunalen Ebene, der systematische Auf- und Ausbau von Quartiersmanagement-Strukturen, der Ausbau von Bildung und Förderung bürgerschaftlichen Engagements ebenso wie der Ausbau der Städtebau- und Wohnungsbauförderung mit breitem Fokus auf Wohnen und Leben, der Förderung der (erweiterten) Daseinsvorsorge und Infrastruktur vor Ort sowie der mit all diesen Punkten einhergehenden Etablierung neuer, kooperativer Strukturen. Denn die Kommunen sind für die lokale Strukturentwicklung die zentralen Akteure. Dennoch wäre es wünschenswert und für eine integrierte Gestaltung der Rahmenbedingungen hilfreich, wenn zum Beispiel bei der Strategie Quartier 2030 und dem Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement neben den Kommunalverbänden die Organisationen der Wirtschaft, Zivilgesellschaft und der Wohlfahrtspflege stärker in die Beratung und Umsetzung eingebunden würden. Auf Landesebene sollte dies auch im Rahmen der Wohnraum-Allianz und im neuen Kompetenzzentrum Wohnen samt dem damit zusammenhängenden Programm Innovativ Wohnen BW beibehalten und weiter forciert werden. Letztlich wird es darauf ankommen die Versorgung vor Ort durch eine Art Welfare-Mix zu sichern. Welfare-Mix heißt Abschied von Schema F. Für bedarfsgerechte, individuelle und flexible soziale Angebote im Quartier müssen Leistungserbringer ihre professionellen Dienstleistungen differenzieren und mit informellen Sorgestrukturen vernetzen können. Integrative Ansätze sind dafür erforderlich. Für alle im Papier genannten Felder ist dies mit den je themenspezifischen Anpassungen der Rahmenbedingungen wesentlich. Auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für quartiersorientierte Angebote im Sozialbereich bezogen, würde das insbesondere eine Flexibilisierung des Leistungsrechts, einen Abbau der Sektorengrenzen im Sozialrecht, die Finanzierung von Vernetzung und Koordination sowie die Stärkung von Prävention und Rehabilitation bedeuten. Schließlich sei dabei nochmal darauf verwiesen, dass die großen Zukunftsherausforderungen letztlich nur gemeinsam gemeistert werden können: auf lokaler, regionaler und auch Landesebene (sowie darüber hinaus). Eine verstärkte ressortübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Ministerien auf Landesebene unter Beteiligung der wesentlichen Akteursgruppen aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wohlfahrtspflege ist unser Anliegen. Für die zukunftsfähige Entwicklung unserer Städte und Gemeinden befürworten wir daher, diesen integralen Ansatz „Zusammen leben, wohnen und arbeiten“ auf allen Ebenen, insbesondere der Landesebene, auszubauen und zu verstetigen, zum Beispiel durch eine modifizierte und erweiterte Wohnraum-Allianz. Dieses könnte die im Papier adressierten Punkte aufgreifen und mit den relevanten Akteuren angehen sowie unter diesem Dach über innovative Formen, wie beispielsweise Zufallsbürger und Pop-up-Labore, auch ressortübergreifend weitere Akteure einbinden und Themen bearbeiten. 11

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