Geplante Maßnahmen … zur Kontrolle des Leistungszugangs: • Der Zugang der bisher leistungsberechtigten Personen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe bleibt bis 31.12.2022 unverändert. • Voraussetzung ist bis dahin weiterhin die „wesentliche Behinderung“. • Bis 01.01.2023 soll der Zugang neu definiert und insbesondere am „Maß der eingeschränkten Fähigkeiten zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“ festgemacht werden. RA Dr. Peter Krause www.voelker-gruppe.com 46
Geplante Maßnahmen … zur Ausgabenkontrolle: • Bis zum Jahr 2021 - untersucht der Bund mit Unterstützung der Länder die finanziellen Auswirkungen des BTHG. - will der Bund aus den Ergebnissen „Schlüsse“ ziehen. RA Dr. Peter Krause www.voelker-gruppe.com 47
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