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Liebenau Teilhabe - Vortrag Bundesteilhabegesetz März 2018

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V. Was will das BTHG den

V. Was will das BTHG den Betroffenen im Bereich Arbeit ermöglichen? RA Dr. Peter Krause www.voelker-gruppe.com 40

1. Öffnung des Beschäftigungsmarktes • Ab 01.01.2018 dürfen nicht nur Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ erbringen, sondern auch sog. „andere Leistungsanbieter“. • Um Anreize am Markt zu setzen, - sind die „anderen Leistungsanbieter“ von den von den WfbM einzuhaltenden Standards weitgehend befreit. - dürfen diese ihr Angebot auf Leistungen im Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich oder im reinen Arbeitsbereich oder auf Teile solcher Leistungen beschränken. - sind diese nicht verpflichtet, Menschen mit Behinderungen aufzunehmen (ergo: sie dürfen „Bestenauslese“ betreiben). RA Dr. Peter Krause www.voelker-gruppe.com 41

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