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Liebenau Teilhabe - Vortrag Bundesteilhabegesetz März 2018

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4. Handlungsempfehlungen

4. Handlungsempfehlungen • Spätestens ab dem 2. Halbjahr 2019 bei dem bestehenden bzw. künftigen Wohnanbieter einen neuen Mietvertrag bzw. Wohn- und Betreuungsvertrag anfordern, der sämtliche der ab 01.01.2020 anfallenden - Wohnkosten - Betriebs- und sonstige Nebenkosten ausweist. • Den Mietvertrag dem Grundsicherungsantrag beim Sozialamt zur Prüfung unbedingt beifügen! • Mit dem Wohnanbieter klären, ob er die von der Sozialhilfe bewilligten Gelder für die Unterkunft direkt vom Amt bezahlt haben will (- dann ist dies beim Amt zu beantragen - ) oder ob die Miete über das Konto des Betroffenen abgewickelt werden soll. RA Dr. Peter Krause www.voelker-gruppe.com 38

4. Handlungsempfehlungen • Spätestens ab dem 2. Halbjahr 2019 prüfen und besprechen, - ob der von der Sozialhilfe zu bewilligende monatliche Regelbedarfssatz ausreicht, um die von den Wohnanbietern ab 01.01.2020 im Wohn- und Betreuungsvertrag oder gesondert angebotenen Service-Dienstleistungen abzudecken, - ob es ggfls. Service-Module gibt, aus denen man auswählen kann, - welche Abrechnungsmodalitäten gelten, - wie die Verwaltung der im Teilhabeplan festgelegten Barmittel erfolgt. RA Dr. Peter Krause www.voelker-gruppe.com 39

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