11. Die weitere Bedeutung des Teilhabeplans • Der Plan ist für jeden beteiligten Leistungserbringer bindend! • Die Inhalte des Plans werden ab 01.01.2020 zum Inhalt des jeweiligen Wohn- und Betreuungsvertrag! • Spätestens ab Ende 2019 wird die Liebenau Teilhabe gGmbH deshalb neue Verträge zur Unterschrift vorlegen! • Der Betroffene kann sich auf die Einhaltung des Plans gegenüber dem Leistungserbringer berufen! • Der Leistungserbringer rechnet die Leistungen idR direkt mit der Eingliederungshilfe ab. RA Dr. Peter Krause www.voelker-gruppe.com 32
IV. Was verändert sich für die Menschen mit Behinderung im Bereich „stationäres“ Wohnen? RA Dr. Peter Krause www.voelker-gruppe.com 33
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