9. Was steht alles im Gesamtplan? • Die Feststellungen über - Art, Inhalt, Umfang und Dauer der zu erbringenden Leistungen, - die verfügbaren und aktivierbaren Selbsthilferessourcen des Leistungsberechtigten • Etwaige Ergebnisse aus einer Plankonferenz • Die Erkenntnisse aus vorliegenden sozialmedizinischen Gutachten • Die notwendige Einbeziehung von Diensten und Einrichtungen bei der Leistungserbringung • Die dem Betroffenen verbleibenden Barmittel (bisheriges „Taschengeld“) • Die mit dem Betroffenen vereinbarten Teilhabeziele • Die Maßstäbe und Kriterien für eine spätere Wirkungskontrolle einschließlich des Überprüfungszeitpunkts RA Dr. Peter Krause www.voelker-gruppe.com 28
9. Was steht alles in dem Gesamtplan? Wichtig für Angehörige und Betreuer: Im Gesamtplan müssen • die geäußerten Wünsche des Betroffenen und deren angemessene Berücksichtigung dokumentiert sein! Ergo: Man muss die Wünsche auch äußern! • für jeden Lebensbereich des Betroffenen (Med. Reha, Arbeit, Bildung, Soziale Teilhabe) konkrete und erreichbare Teilhabeziele genannt sein, zu deren Erreichung auch die bewilligten Leistungen passen! Ergo: Man muss die Ziele auch „aushandeln“! Merke: Der erstellte Plan muss dem Leistungsberechtigten ausgehändigt werden! RA Dr. Peter Krause www.voelker-gruppe.com 29
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