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Liebenau Teilhabe - Vortrag Bundesteilhabegesetz März 2018

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Beispiel:

Beispiel: Assistenzleistungen im Bereich sozialer Teilhabe Was die Art der Assistenz anbetrifft, wird künftig unterschieden zwischen: Leistungen „zur Befähigung der Leistungsberechtigten zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung“ Dürfen nur erbracht werden durch: Qualifizierte Assistenz (Fachkräfte) Leistungen „zur vollständigen oder teilweisen Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie die Begleitung des Leistungsberechtigten“ Können auch erbracht werden durch: Kompensatorische Assistenzleistungen (Hilfskräfte) n.B.: Bereitschaftsdienste und Nachtwachen werden auch als Assistenzleistung qualifiziert. RA Dr. Peter Krause www.voelker-gruppe.com 22

5. Beratungs- und Unterstützungsauftrag der Eingliederungshilfe Im Vorfeld und während des Teilhabeplanverfahren: • Die Beratung des Betroffenen und seiner Vertrauensperson insbesondere über 1. die eigenen Kräfte und Mittel sowie die mögliche Stärkung der Selbsthilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. 2. die grundsätzlichen Leistungen der Eingliederungshilfe und die Leistungen anderer Leistungsträger. • Die Unterstützung des Betroffenen und seiner Vertrauensperson u.a. 1. bei der Antragstellung 2. die Vorbereitung von Kontakten und Begleitung zu Leistungsanbietern sowie Hilfe bei der Entscheidung über den Abschluss von Verträgen mit Leistungserbringern. RA Dr. Peter Krause www.voelker-gruppe.com 23

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