4. Welche Arten von Leistungen zur Teilhabe gibt es künftig? ‣ Das Fachleistungssystem des BTHG kennt nur einen in sich abgeschlossenen Leistungskatalog, der nicht mehr nach den Wohnformen unterscheidet und umfasst: - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Leistungen zur Teilhabe an Bildung - Leistungen zur sozialen Teilhabe (beachte: nicht mehr Leistungen zur Wohnraumfinanzierung) ‣ Zu den Leistungen zur sozialen Teilhabe zählen künftig u.a.: - Assistenzleistungen - Heilpädagogische Leistungen - Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Fähigkeiten - Leistungen zur Förderung der Verständigung - Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel RA Dr. Peter Krause www.voelker-gruppe.com 20
Beispiel: Assistenzleistungen im Bereich sozialer Teilhabe Zielsetzung der Leistungen für Assistenz Selbstbestimmte und eigenständige Bewältigung des Alltages einschließlich der Tagesstrukturierung („Dabei reicht es aus, dass dieses Ziel längerfristig erreicht werden kann“; vgl. Begr. zum BTHG) Die Assistenz umfasst insbesondere Leistungen für die allgemeinen Erledigungen des Alltags • Haushaltsführung, • Gestaltung sozialer Beziehungen, • persönliche Lebensplanung, • Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, • Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten • Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlich verordneten Leistungen. RA Dr. Peter Krause www.voelker-gruppe.com 21
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