I. Warum gibt es das „Bundesteilhabegesetz“ - erst jetzt? RA Dr. Peter Krause www.voelker-gruppe.com 2
1. Hintergrund des Bundesteilhabegesetz Die Bundesrepublik Deutschland hat sich im Jahre 2009 durch Beitritt zur UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, - alles ihr mögliche zu tun, damit behinderte Menschen in unserem Land ein weitgehend normales Leben führen können, - dass Behinderung in unserer Gesellschaft als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und menschlichen Zusammenlebens verstanden wird. Der Weg dorthin führt über: - Verbesserte Möglichkeiten zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft - den Abbau von Barrieren, die Behinderungen erzeugen bzw. verstärken Deshalb lautet der offizielle Titel: Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen RA Dr. Peter Krause www.voelker-gruppe.com 3
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