6. Kinderwunsch und Schwangerschaft 6.1. Kinderwunsch von Menschen mit Behinderung Immer wieder äußern Menschen mit Behinderung Mitarbeitenden gegenüber einen Kinderwunsch. Wie sollen Mitarbeitende reagieren, wenn eine Frau oder ein Mann mit Behinderung ihren/seinen Wunsch nach einem Kind klar benennt? Grundsätzlich darf dieser Wunsch nicht von vornherein ausschließlich abgelehnt werden. Es ist wichtig, den Wunsch ernst zu nehmen und das dahinter liegende Bedürfnis zu verstehen. In Gesprächen sollte eine verantwortungsbewusste Beratung stattfinden, die die Selbstbestimmung des behinderten Menschen stets berücksichtigt. Unter Umständen stellt sich in diesen Gesprächen heraus, dass hinter dem Kinderwunsch der Wunsch nach Nähe und Normalität das eigentliche Anliegen ist. Gelegentlich wird der Kinderwunsch dann ganz vehement geäußert, wenn eine Person aus dem nahen sozialen Umfeld ein Kind bekommen hat oder wenn Mitarbeitende oder Angehörige Kinder zu Besuch mitbringen. Meistens distanzieren sich die Menschen mit Behinderung relativ schnell von ihrem Kinderwunsch, wenn im Gespräch aufgezeigt wird, mit welchen Anforderungen und Konsequenzen eine Elternschaft verbunden ist bzw. sein kann. Grundsätzlich gilt, dass bei Menschen mit Behinderung, die einen Kinderwunsch äußern und die Einsicht in die Tragweite von Schwangerschaft und Kindererziehung nicht aufbringen, die Begleitung der Mitarbeitenden auf ein Abkommen von dem Kinderwunsch hinzuwirken hat. Im Gegensatz zu dem »zeitweiligen« Kinderwunsch ist der nachdrückliche Wunsch von Menschen mit Behinderung zu sehen, die einsichtsfähig sind und in einer tragfähigen und dauerhaften Partnerschaft leben. Hier darf der Wunsch nach einem Kind nicht grundsätzlich versagt werden. Hier ist es wichtig, die verantwortliche Leitung zu Rate zu ziehen. In jedem Fall sollte eine externe Beratung in einer der im Anhang (2) genannten Beratungsstellen stattfinden, um zusammen mit der Frau oder dem Paar mit Behinderung eine adäquate Lösung zu finden. Das Wohl des Kindes ist dabei genauso zu bedenken und zu berücksichtigen, wie die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung. 6.2. Empfängnisverhütung Mit dem Anspruch, die sexuellen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung ernst zu nehmen, ist auch ein verantwortungsvoller Umgang mit der Frage der Empfängnisverhütung verbunden. Wenn Menschen mit Behinderung in einer Paarbeziehung leben, ist es die Aufgabe der Mitarbeitenden, die Beziehung behutsam und gewissenhaft zu begleiten und wenn es erforderlich ist, mit dem Paar bzw. der Frau oder dem Mann die Frage der Verhütung anzusprechen und zu klären. Wenn Menschen mit Behinderung nicht in der Lage sind, sich sprachlich zu äußern, ist die achtsame und verantwortungsvolle Begleitung umso notwendiger. Sie gilt auch für Menschen, die nicht in einer tragfähigen Partnerschaft leben, sondern in kurzfristigen und/oder häufig wechselnden Beziehungen oder auch in Beziehungen mit Abhängigkeitscharakter. Hier gilt es einerseits, die vorhandene Situation zu respektieren und andererseits mit den Betroffenen ein Wertsystem zu erarbeiten, das Handlungsalternativen ermöglicht. Die Frage der Verhütung darf allerdings auch hier nicht ausgeklammert werden. Seite 8
Eine verantwortungsbewusste Begleitung in Fragen der Verhütung setzt die Kenntnis der verschiedenen Methoden, ihre Vor- und Nachteile sowie die Anwendbarkeit von Menschen mit Behinderung voraus. Aus diesem Grund ist im Anhang (3) eine sehr ausführliche Übersicht über die verschiedenen Methoden zusammen gestellt. Die Sterilisation von Menschen mit Behinderung schließt die Fortpflanzungsfähigkeit irreversibel und auf Dauer aus. Sie ist somit ein sehr weit reichender körperlicher Eingriff. Die Sterilisation ist deshalb nur als letztes Mittel in Erwägung zu ziehen. Das Verfahren ist im Betreuungsrecht geregelt. Eine ausführliche Beschreibung findet sich im Anhang (4). An folgenden Kriterien sollte sich eine Entscheidung orientieren, welche Verhütungsmethode bei Menschen mit Behinderung eingesetzt wird: • Wie zuverlässig ist die selbstständige Einnahme? • Werden gleichzeitig Medikamente eingesetzt, die bestimmte Präparate von vornherein ausschließen? • Welche Nebenwirkungen und Spätfolgen sind zu erwarten? • Grundsätzlich: So verträglich wie möglich, nur so viel Eingriff wie nötig. • Keine prophylaktische Verhütung, sondern ausschließlich am tatsächlichen Bedarf orientiert! • Wo immer möglich, sollte die Entscheidung durch und mit den Betroffenen getroffen werden, um ein Bewusstsein für diesen Bereich zu wecken. In den Entscheidungsprozess sind die begleitenden Ärzte (Allgemeinmediziner und/oder Gynäkologin) mit einzubeziehen. 6.3. Schwangerschaft Besteht eine Schwangerschaft, ist ebenfalls professionelle Hilfe gefragt, damit Eltern und Kind die notwendige Unterstützung erhalten können. Das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft rechtfertigt nicht, dass behinderten Menschen weit reichende Restriktionen in ihrem Privatleben auferlegt werden. Sexualität bleibt die höchstpersönliche Angelegenheit behinderter Menschen und damit Teil einer Intimsphäre, die dem Zugriff und der Reglementierung durch Dritte weitgehend entzogen ist. Folglich können Mitarbeitende nur in beratender Funktion agieren. Die Liebenau Teilhabe spricht sich im Fall einer Schwangerschaft ganz klar für das Kind und gegen eine Abtreibung aus, wenn diese nicht aus medizinischer Sicht notwendig ist. Seite 9
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Der Anstifter ist die Hauszeitschrift der Stiftung Liebenau mit Themen aus den Bereichen Bildung, Familie, Gesundheit, Pflege und Lebensräume, Service und Produkte sowie Teilhabe.
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Der Anstifter ist die Hauszeitschrift der Stiftung Liebenau mit Themen aus den Bereichen Altenhilfe, Behindertenhilfe, Bildung, Gesundheit, Familie und Dienstleistungen.
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Der Jahresbericht 2016 der Stiftung Liebenau informiert über die Aufgabenfelder, die Organisation und Unternehmenskennzahlen.
Der Jahresbericht 2015 der Stiftung Liebenau informiert über die Aufgabenfelder, die Organisation und Unternehmenskennzahlen.
Der Jahresbericht der Stiftung Liebenau, der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist und der Stiftung Helios – Leben im Alter. Die drei Stiftungen sind mit insgesamt 6 000 Mitarbeitern an 90 Standorten in Deutschland, Österreich, Italien, Bulgarien und der Schweiz tätig, hauptsächlich in den Aufgabenfeldern Altenhilfe, Hilfe für Menschen mit Behinderung, Gesundheit, Bildung und Hilfen für Kinder und Jugendliche.
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Der Jahresbericht 2012 der Stiftung Liebenau informiert über die Aufgabenfelder, die Organisation und Unternehmenskennzahlen.
Der Jahresbericht 2011 der Stiftung Liebenau informiert über die Aufgabenfelder, die Organisation und Unternehmenskennzahlen.
Der Jahresbericht 2010 der Stiftung Liebenau informiert über die Aufgabenfelder, die Organisation und Unternehmenskennzahlen.
Die Stiftung Liebenau ist für Menschen da, die besondere Unterstützung benötigen. Dank unserer Vielfalt und unserem breiten Fachwissen bieten wir jede Menge Möglichkeiten für deine Ausbildung und Zukunft. Ob in Gesundheit, Pflege und Erziehung, in kaufmännischen oder Dienstleistungsberufen, im dualen Studium oder in FSJ und BFD.
Durch einen Freiwilligendienst wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und den Bundesfreiwilligendienst (BFD) kannst du Menschen begleiten und unterstützen oder auch deine handwerklichen Fähigkeiten und dein technisches Wissen für Menschen einsetzen.
Zustifterrente – eine innovative Lösung für die Zustifter und für das Gemeinwohl
Strategische Leitlinien für die Stiftung Liebenau und ihre Gesellschaften Hrsg. Stiftung Liebenau, Oktober 2015
Heutige Position und Erwartungen eines kirchlich-karitativen Aufgabenträgers Hrsg. Aufsichtsrat der Stiftung Liebenau, 2013
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