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Leitlinien zum Umgang mit Gewalt

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Meldesystem bei

Meldesystem bei Gewalttaten und Verdachtsmomenten Gewalttat/Verdacht auf Gewaltanwendung Kollegen auf die Beobachtung ansprechen Beobachter gewaltausübender Mitarbeiter Vorgesetzte informieren Beobachter Ist es dem Beobachter nicht möglich, seinen Kollegen direkt bzgl. der Beobachtung anzusprechen, informiert der Beobachter dessen Vorgesetzten. Vorgesetzte informieren gewaltausübender Mitarbeiter Gespräch/Anhörung mit dem gewaltausübenden Mitarbeiter und ggfs. Opfer führen Vorgesetzte gewaltausübender Mitarbeiter Beobachter Opfer ggfs. ggfs. Vertrauensperson Heimbeirat MAV 1. Sachverhalt klären 2. Ursachen, auslösende Faktoren suchen Schwerwiegender Vorfall Kein schwerwiegender Vorfall Liegt kein schwerwiegender Sachverhalt vor, dann geht es weiter mit „Weitere Schritte klären“, „Termin für Reflexionsgespräch vereinbaren“ (siehe unten). In diesem Fall ist hierfür der Vorgesetzte zuständig. Gesprächsnotiz Gesprächsnotiz erstellen Vorgesetzte Nächsthöhere Vorgesetzte informieren Vorgesetzte Gesetzlichen Betreuer informieren Vorgesetzte Gespräch mit dem gewaltausübenden Mitarbeiter und ggfs. Opfer führen Nächsthöhere Vorgesetzte Beobachter gewaltausübender Mitarbeiter Opfer ggfs. Vertrauensperson MAV ggfs. gesetzl. Betreuer Weitere Schritte klären Nächsthöhere Vorgesetzte Weitere Schritte sind: - Hilfs- und Unterstützungsangebote aufzeigen bzw. vereinbaren - Ggfs. strukturelle Veränderungen einleiten - Ggfs. arbeitsrechtliche Konsequenzen einleiten Termin für Reflexionsgespräch vereinbaren Nächsthöhere Vorgesetzte Vorgang abgeschlossen Seite 10

Straf- und dienstrechtliche Aspekte beim Thema Gewalt In der Liebenau Teilhabe legen wir Wert auf einen offenen Umgang mit dem Thema Gewalt, der den Mitarbeitenden und Menschen mit Behinderung Hilfe und Unterstützung aufzeigt und anbietet. Es können aber auch Grenzen überschritten werden, die dann ggf. dienst- und strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. (siehe auch »Blaues Buch« der Liebenau Teilhabe/Stichwort »Gewalt«) Strafrechtliche Relevanz Nachfolgend sind daher die relevanten Paragraphen des Strafgesetzbuches aufgelistet: • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit des Menschen: §§ 223 ff StGB (Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, etc.) • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung §§ 174 ff StGB (Sexueller Missbrauch von Kranken, sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger, etc.) • Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 239 ff StGB (Freiheitsberaubung, Nötigung, etc.) Dienstrechtliche Relevanz • Über dienst- bzw. arbeitsrechtliche Konsequenzen im Zusammenhang mit »Gewalttaten« entscheidet der Dienstgeber unter Beteiligung der Mitarbeitervertretung (MAV) Seite 11

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