Mediathek der Stiftung Liebenau
Aufrufe
vor 4 Jahren

Kriterien für Lohngerechtigkeit

2.3 Entgeltregelungen

2.3 Entgeltregelungen nach AVR neu / Tarifpolitische Leitlinien des DCV Die Neugestaltung der AVR Caritas vollzog sich in einem von 2004 bis heute dauernden Prozess. Dabei wurden zunächst – bis zum Jahr 2007 – die Verhandlungs- und Entscheidungsregeln und der Aufbau der Arbeitsrechtlichen Kommission geändert. Erst danach – im Oktober 2008 – wurde über die Veränderung der AVR entschieden. Am 20. März 2007 beschloss die Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbands, das höchste Beschlussorgan der Caritas in Deutschland, „Tarifpolitische Leitlinien“ (TL). Sie bestätigten das bisherige System der Arbeitsrechtlichen Kommissionen, das häufig auch als „Dritter Weg“ bezeichnet wird. Im Gefolge dieser Leitlinien wurde eine eigene „Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V.“ geschaffen, die seit 01. Januar 2008 in Kraft ist. Auf der Grundlage dieser Ordnung sollen paritätisch zwischen Mitarbeitern und Dienstgebern Entgeltsysteme ausgehandelt werden. Die AVR bzw. die Änderungen der AVR werden von der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes erarbeitet und beschlossen. Diese Kommission ist paritätisch mit je 28 Vertretern der Mitarbeiter- / Dienstnehmer- und der Dienstgeber- / Einrichtungsseite besetzt. Die Kommission hatte sich zum Ziel gesetzt, bis Ende 2007 eine „AVR neu“ zu erarbeiten, in denen sich die AVR nicht mehr an den BAT anlehnen. Die Bundeskommission fasste dann am 19. Juni 2008 einen entsprechenden Beschluss. Seit 2005 gibt es sechs regionale Unterkommissionen der AK. In ihnen können Absenkungen von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Änderungen der Arbeitszeit und in festgelegten Grenzen Erhöhungen und Absenkung von Dienstbezügen beschlossen werden. Die Regionalkommission Baden-Württemberg ist mit jeweils sechs Vertretern der Mitarbeiter- und der Dienstgeberseite besetzt. Die Tarifpolitischen Leitlinien des DCV stellen den Versuch des Verbandes dar, seinen Mitgliedern einen verbindlichen Rahmen durch ein eigenes Arbeitsvertragssystem zu setzen. Eine Weiterentwicklung wurde notwendig, weil sich – wie oben mehrfach dar- 18

gestellt – die ökonomischen Rahmenbedingungen der kirchlichen Sozialarbeit erheblich verändert haben. Dabei möchte der DCV weiterhin den so genannten „Dritten Weg“ gehen. Dieser zeichnet sich durch den Grundgedanken der Dienstgemeinschaft aus, die von Partnerschaft und Kooperation und nicht von der Konfrontation beim Ausgleich unterschiedlicher Interessen gekennzeichnet sein soll. Der DCV versucht damit, sich gegenüber dem so genannten „Ersten Weg“, der eine einseitig vom Arbeitgeber festgelegte Vergütung kennt, und dem „Zweiten Weg“, der durch kollektivrechtlich begründete Verfahren des Ausgleichs zwischen organisierten Arbeitgeberund Arbeitnehmerinteressen gekennzeichnet ist, abzugrenzen. Der DCV sieht in einem weiterentwickelten „Dritten Weg“ das „unverändert richtige Instrument“, um der tarifpolitischen Verunsicherung seiner Mitgliedseinrichtungen zu begegnen und um weiterhin den Sendungsauftrag der Kirche zu verwirklichen. 2.4 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD): kollektivrechtliche Entgeltsysteme Der finanzielle Druck auf die sozialen Sicherungssysteme und den öffentlichen Dienst forderte auch für Angestellte des öffentlichen Dienstes eine Veränderung der Entgeltsysteme. Diesen Herausforderungen stellten sich die Tarifpartner des öffentlichen Dienstes im Jahr 2003 mit der „Potsdamer Prozessvereinbarung“, in der sich die Tarifpartner auf eine grundlegende Modernisierung des Bundes-Angestellten-Tarifvertrags (BAT) einigten. Der Prozess führte nach 25 Monaten zu der „Potsdamer Einigung“ 2005 und den Unterschriften der Tarifpartner unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Mit dieser Einigung endete zunächst die Logik der „geliehenen Tarife“ durch die Diakonie und den Caritasverband. Während sich inzwischen die Diakonie in weiten Teilen wieder den kollektivrechtlich ausgehandelten Tarifen des öffentlichen Dienstes angenähert hat, gibt es eine Annäherung beim Caritasverband lediglich für die Teilbereiche „Ärzte“, „Pflegekräfte“ und „Sozial- und Erziehungsdienst“. 19

Hier finden Sie Impulse für den Alltag

Anstifter