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Kriterien für Lohngerechtigkeit

da die Kosten

da die Kosten vollständig vom Kostenträger ersetzt wurden. Es entsprach auch der Logik, dass die Entgelte der subsidiär tätigen Leistungserbringer die gleichen sein sollten wie die des originär zuständigen Leistungs- bzw. Kostenträgers. 1.2 Die Entwicklung der sozialen Sicherungssysteme seit 1970 Die Kosten in den Bereichen Gesundheit und Soziales haben sich in den vergangenen 40 Jahren explosionsartig entwickelt. Betrachtet man die Entwicklung des Sozialbudgets in diesem Zeitraum, haben sich die Ausgaben nominal von ca. 30 Mrd. € auf ca. 700 Mrd. € gesteigert 1 . Diese Zahlen, die eine exorbitante Steigerung suggerieren, müssen jedoch in Relation zum Bruttoinlandsprodukt gesehen werden: Sie entsprechen – so betrachtet – immer noch einer Steigerung von 21% auf 32% des Bruttoinlandsprodukts und zwangen zu einer Begrenzung der Ausgaben. Diese Entwicklungen und ihre Auswirkungen standen im Fokus der Reformdiskussionen der vergangenen zwei Jahrzehnte. Alle Reformen verfolgten das Ziel, die bereits vorhandenen oder prognostizierten Deckungslücken zu schließen. Auch wenn für die einzelnen Bereiche differenzierte Betrachtungsweisen über die Ursachen ihrer expansiven Entwicklung notwendig sind, können diese im Wesentlichen auf zwei Faktoren reduziert werden: demografische und konjunkturelle Entwicklungen. Alle gegenwärtigen sozialen Sicherungssysteme in Deutschland sind, unabhängig von ihrer Finanzierungssystematik, durch die demografische Entwicklung bestimmt. Diese ist gekennzeichnet durch das Phänomen einer durchschnittlich älter werdenden und zugleich schrumpfenden Gesellschaft. Die Anzahl der Leistungsempfänger steigt, während es immer weniger gibt, die die Einzahlungen tätigen. Die Sicherungssysteme sind darüber hinaus von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig, im besonderen Maße von der Arbeitsmarktsituation. Je mehr Arbeitsplätze vorhanden sind, desto 1 Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Sozialbudget 2007, Berlin 10

höher sind die Einnahmen (Steuern und Versicherungsbeiträge). Gleichzeitig sinken die Ausgaben vor allem im Bereich der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld I und II). 1.3 Lösungsversuch des Staates durch Paradigmenwechsel: Vom Selbstkostendeckungsprinzip zu Marktpreisen Konjunkturelle Entwicklungen, demografischer Wandel und zusätzliche Aufgaben belasteten die Haushalte der sozialen Sicherungssysteme. Der Bund war als Ausfallbürge gefordert, Reformen zu initiieren, die seinen Haushalt deutlich entlasteten. Diese Reformen waren einerseits einer liberalen Sozialstaatsidee verpflichtet, die das alte Sozialstaatsmodell zugunsten eines liberalen Wettbewerbsmodells öffnete. Zugleich wurden andererseits viele soziale Bereiche mehr als bisher durch Gesetzgebung und Verwaltung reguliert. Damit änderten sich nicht nur der Sozialstaat, sondern auch die Märkte der sozialen Sicherungssysteme. Die Aushandlungslogik war zwar dieselbe, das sozialrechtliche Dreiecksverhältnis blieb im Kern bestehen. An die Stelle der Selbstkostendeckungssystematik traten jedoch – erstmals 1993 mit dem Gesundheitsstrukturgesetz – gedeckelte Fixfinanzierungen (gedeckelte Budgets) und prospektive Pflegesätze. Darüber hinaus verlor die Freie Wohlfahrtspflege ihre bevorzugte Stellung im Sozialrecht; weitere gemeinnützige und gewerbliche Organisationen (GmbHs, AGs, Vereine und Initiativen) wurden ihr gleichgestellt. Die Kostenträger verfolgen dabei das Ziel, bei gleich hoher Qualität der Leistung über den Wettbewerb der Leistungserbringer Kosten zu reduzieren. In der Konsequenz erzeugt dies bei allen Leistungserbringern einen hohen Druck im Bereich der Personalkosten. Sie sind gezwungen, ihr Entgeltsystem neu zu justieren. Es entsteht ein massiver Wettbewerb unter den Leistungserbringern, der vor allem über den Preis erfolgt. Die bislang bestehenden Tariflogiken in der Freien Wohlfahrtspflege mit ihren „geliehenen Tarifen“ sind in den Pflegesatz- oder Budgetverhandlungen nur mehr unter Schwierigkeiten aufrecht zu erhalten. Die Abkehr 11

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