Mediathek der Stiftung Liebenau
Aufrufe
vor 2 Jahren

Jahresbericht 2020 der Stiftung Liebenau

  • Text
  • Liebenau
  • Stiftung
  • Menschen
  • Pflege
  • Mitarbeiterinnen
  • Mitarbeiter
  • Leistungen
  • Mitarbeitenden
  • Unternehmen
  • Einrichtungen

Stiftung Liebenau Bericht des Aufsichtsrates Unser Auftrag Der Aufsichtsrat der Stiftung Liebenau ist nach dem Stiftungsgesetz des Landes Baden-Württemberg ein unabhängiges Kontrollorgan, dem die Aufsicht über die Leitung der Stiftung obliegt. Unser Auftrag, unsere Aufgaben und Kompetenzen sind im Stiftungsgesetz von Baden-Württemberg, der Stiftungsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart und der Satzung der Stiftung Liebenau festgelegt. Dabei haben wir insbesondere die langfristigen Entwicklungen und die strategische Ausrichtung der Stiftung im Fokus, um die dauerhafte Existenz der gemeinnützigen Stiftung zu sichern. Auswirkungen der Coronapandemie auf die Stiftung Liebenau Was für ein Jahr 2020, über das ich hier zu berichten und Rechenschaft abzulegen habe! Geplant als Jubiläumsjahr, in dem wir mit Stolz und Freude auf 150 Jahre Stiftung Liebenau zurückblicken wollten, ist es ein Jahr geworden, in dem wir eine der größten Herausforderungen der letzten Jahrzehnte zu bestehen hatten und heute, im Frühjahr 2021, immer noch zu bestehen haben. Als im Januar 2020 die ersten Berichte über ein neuartiges Virus in Wuhan auftauchten, hatten wir noch keine Vorstellung davon, wie die Pandemie das Leben der Menschen und die Stiftung Liebenau beeinflussen würde. Mit dem ersten Infektionsfall richtete die Stiftung Krisenstäbe ein, verhängte Schutzmaßnahmen, entwickelte Konzepte und erarbeitete Pandemiepläne – alles, um Infektionsketten zu unterbrechen und Klientinnen und Klienten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ansteckung zu schützen. Größtes Problem zu Beginn der Pandemie war die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung, für die im Jahr 2020 mehrere Millionen Euro ausgegeben wurden. Paul Locherer als stellvertretender Vorsitzender und ich sowie die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden dabei ausführlich informiert. Schriftlich und mündlich in den (meist digitalen) Sitzungen und durch die Mitwirkung in den Krisenstäben. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen hat die Pandemie einzelne Einrichtungen besonders stark getroffen. Mehr als 1200 Menschen haben sich mit dem Virus infiziert mit unterschiedlichen Folgen. 113 betreute Menschen sind mit oder an dem Virus verstorben. Mit dem Fortschritt der Impfungen in unseren Einrichtungen im 1. und 2. Quartal 2021 hat sich die Situation inzwischen etwas entspannt. Höchste Aufmerksamkeit und konsequente Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen und Konzepte ist allerdings nach wie vor das Gebot der Stunde. Im Namen des gesamten Aufsichtsrates möchte ich den Angehörigen der Verstorbenen mein herzliches Beileid bekunden. Und den Erkrankten wünsche ich schnelle und vollständige Genesung. Es war für mich zutiefst beeindruckend zu sehen, wie die Mitarbeitenden, haupt- wie ehrenamtliche, die Führungskräfte und der Vorstand alles in ihrer Macht Stehende unternommen haben, um die Ausbreitung des Virus zu unterbinden. Ihnen gebührt großer Dank für den unermüdlichen Einsatz und die immensen Kraftanstrengungen, die in der Pandemie erforderlich waren. Einigung in der Tarifangelegenheit Am 18. Dezember 2020 beschloss unser Gremium einstimmig, den Gesellschaftsvertrag der Liebenau Leben im Alter um folgenden § 14 zu ergänzen: „Die Gesellschaft wendet die Grundordnung des kirchlichen Dienstes in ihrer jeweils geltenden Fassung an.” Damit ist unser Gremium gemeinsam mit dem Vorstand der Stiftung Liebenau der Forderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Liebenau Leben im Alter nachgekommen, eine Gleichstellung zu den Kolleginnen und Kollegen der Schwestergesellschaft Liebenau Lebenswert Alter herzustellen. Künftig werden demnach auch die Mitarbeitenden der Liebenau Leben im Alter im so genannten Dritten Weg nach den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes bezahlt. Zuvor hatten Verhandlungen mit der Gewerkschaft Ver.di stattgefunden, die letztendlich scheiterten, da die Gewerkschaft auf Forderungen beharrte, die nicht zu einer Gleichstellung, sondern zu einer deutlichen Besserstellung geführt und die Arbeit in den Gesellschaften deutlich erschwert hätten. 6 Stiftung Liebenau

Für eine zukunftsfähige Pflege Seit den 1990er-Jahren gewinnen vor allem die großen privaten Konzerne in Deutschland immer mehr Marktanteile. Nach den öffentlichen kommunalen Anbietern stehen nun die gemeinnützigen und dabei allen voran die kirchlichen Träger verstärkt unter Druck. Daher verfolgt die Stiftung Liebenau seit langem das Ziel, einen zukunftsfähigen und fairen Tarif für die Pflege mitzugestalten. Modellprojekte haben bislang nicht zu einer Reform der Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbands geführt. Die bischöfliche Befreiung zur Anwendung der kirchlichen Grundordnung für die im Jahre 2004 gegründete Liebenau Leben im Alter lief zum 31.12.2018 aus. Auf drei wesentliche Faktoren, die in unserem Gremium immer wieder zu Unmut führten, möchte ich verweisen: Erstens: Die erheblichen Kosten der Mitgliedschaft in einer seitens der Arbeitsvertragsrichtlinien vorgegebenen Zusatzversorgungskasse (ZVK) kommen nicht vollumfänglich bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an. Diese kostete die Holding und die Tochtergesellschaften im Verbund der Stiftung Liebenau im vergangenen Jahr 8,29 bis 9,99 Prozent des ZVK-pflichtigen Bruttogehalts. Vor diesem Hintergrund plädiert unser Gremium seit langer Zeit für eine alternative und zukunftsfähige Form der Altersvorsorge, deren Beiträge ohne Abzüge auch bei den Mitarbeitenden rentenwirksam ankommen. Zweitens: Wir halten die Struktur der Arbeitsvertragsrichtlinien für nicht mehr zeitgemäß. Mitarbeitende steigen mit einem verhältnismäßig niedrigen Lohnniveau ein, das dann über die Jahre hinweg ansteigt. Dies führt dann beispielsweise dazu, dass eine junge, qualifizierte Pflegefachkraft im Vergleich zu einer Pflegehilfskraft, die eine lange Betriebszugehörigkeit aufweist, relativ wenig verdient. Auf dem Arbeitsmarkt verschlechtert dieser Umstand die Arbeitgeberposition erheblich, gerade bei jungen, qualifizierten Pflegefachkräften, die dringend benötigt werden. Drittens stellt sich die Konzeptfrage. Die Liebenau Leben im Alter hat in den letzten Jahren viele kleine Häuser der Pflege im ländlichen Raum aufgebaut, um Seniorinnen Mit dem Demografie-Beauftragten des Landes Baden-Württemberg, Thaddäus Kunzmann, erörterte der Ausschuss Soziale Dienste des Aufsichtsrates die Themen Wohnen, Pflege und Coronabewältigung. und Senioren eine möglichst wohnortnahe Versorgung zu ermöglichen. So beträgt die durchschnittliche Betriebsgröße von Pflegeheimen der Liebenau Leben im Alter gerade einmal 42 Plätze. Kleinere Einrichtungen können weniger wirtschaftlich betrieben werden, da Skaleneffekte und Synergien weniger Wirkung entfalten. Dennoch möchten wir am Konzept familiärer Einrichtungen im ländlichen Raum festhalten. An einer wohnortnahen Versorgung, verwurzelt in der Gemeinde, in der Betreute wie Mitarbeitende wohnen und in kirchliche und öffentliche Strukturen eingebunden sind. Diese inhaltliche Ausrichtung der Pflege halten wir zumindest für die Regionen und Länder, in denen wir tätig sind, für überlegen. Und diese Ausrichtung gehört zum Markenkern der Stiftung. Unser Ziel besteht jetzt darin, die Zukunftsfähigkeit der deutschen Pflegeunternehmen der Stiftung Liebenau zu sichern. Hierzu bedarf es der Prüfung und Umsetzung Stiftung Liebenau 7

Hier finden Sie Impulse für den Alltag

Anstifter