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Jahresbericht 2018 der Stiftung Liebenau

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Stiftung Liebenau Bericht des Vorstandes Unternehmen hatte seit vielen Jahren die kirchliche Grundordnung und damit das kirchliche Arbeitsrecht keine Geltung. Das war von der kirchlichen Aufsicht zunächst befristet gestattet worden. Nach Fristende wurde nun die Bindung an die kirchliche Grundordnung dauerhaft aus der Satzung genommen und damit endgültige Rechtssicherheit geschaffen. Begründet wurde dieser Schritt vor allem mit der Notwendigkeit einer anderen Altersvorsorge. Die im kirchlichen Arbeitsrecht verankerte öffentliche Zusatzversorgung und die damit verbundenen Sanierungskosten des Systems führen zu überhöhten Kosten für den Arbeitgeber und verteuern letztlich die Pflegeleistungen. Für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen nun tarifvertragliche Regelungen, auch zur Altersvorsorge, erarbeitet werden. Haltung bleibt Thema Seit einigen Jahren haben wir die Diskussion über die fachliche und menschliche Grundhaltung unserer Arbeit intensiviert, im Rahmen von Fachtagen, Predigten, auch mit Fortbildungen in Israel. Im Laufe der Zeit sind die Dialoge pointierter geworden, immer wieder wird das Spannungsfeld zwischen Wunsch und Wirklichkeit thematisiert. Wir stellen fest: Die Auseinandersetzung mit unserer christlichen Grundhaltung weckt Erwartungen, sie rüttelt auf und belebt. Nicht aus dem Blick geraten sind die vielfältigen seelsorglichen Aktivitäten in unseren Einrichtungen und Diensten. So legen wir Wert auf regelmäßige Gottesdienste an allen Standorten als Fundament und Rahmen für den Glauben vieler Menschen. Unsere Seelsorge-Beauftragten begleiten Menschen in ihrem Lebensalltag und stehen ihnen als Ansprechpartner in den unterschiedlichsten persönlichen Fragen zur Seite. Ihre Tätigkeit wurde 2018 dankenswerterweise erneut von der Diözese Rottenburg-Stuttgart gefördert, ebenso wie die Renovierung der Kirche St. Maria in Liebenau und weitere seelsorgliche Projekte. Fachkräftegewinnung in Indien: Junge Krankenpflegerinnen werden auf eine Tätigkeit in der Stiftung Liebenau vorbereitet. Personelle Veränderungen 2018 gab es einige Wechsel in den Geschäftsführungen. Im Verwaltungsrat der Liebenau Schweiz wurde Verwaltungsrat Klaus Müller abgelöst durch Dr. Claudius Luterbacher, Kanzler des Bistums St. Gallen. Auch in der Casa Leben im Alter änderte sich die Geschäftsführung: Matthias Steinklammer folgt Markus Platzer als alleiniger Geschäftsführer. Klaus Müller konzentriert sich künftig auf die Geschäftsführung der Liebenau Österreich. Neu im Führungskreis ist Dilyana Gyurova, Geschäftsführerin der Liebenau Bulgaria. Strukturen im Unternehmensverbund Im Jahr 2018 umfasste die Stiftung Liebenau 21 Tochtergesellschaften, 16 Beteiligungsunternehmen und 6 weitere zugeordnete Rechtsträger. Neu hinzu gekommen ist ein Unternehmen in Bulgarien, wo die Stiftung Liebenau mit dem Bulgarisch-Deutschen Sozialwerk bereits seit 20 Jahren tätig ist (siehe auch S. 72). Die Liebenau Bulgaria ist eine 100-pro- 14 Stiftung Liebenau

zentige Tochtergesellschaft mit Sitz in Bulgarien, ihr Zweck ist die Erbringung sozialer Dienstleistungen für benachteiligte Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie die Schaffung der dazu notwendigen Voraussetzungen. Als Unternehmensverbund mit Standorten in vielen Ländern Europas hat sich die Stiftung Liebenau immer schon zu einer europäischen Perspektive bekannt. Wir setzen auf die politischen und wirtschaftlichen Potenziale Europas und die integrative und innovative Kraft, die über nationale Grenzen hinweg wirksam wird. Das gilt auch für unsere interne Entwicklung. Im vergangenen Jahr haben wir die Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg erneut verstärkt. Führungskräfte aus Deutschland, Österreich, Italien, der Schweiz und der Slowakei treffen sich jährlich zu einem fachlichen Austausch, der als sehr bereichernd erlebt wird. Kooperationen gewinnen in der fachlichen und politischen Entwicklung immer mehr Bedeutung – im kirchlichen wie im kommunalen Kontext, national wie international und vor allem auch im Zusammenschluss mit anderen Sozialunternehmen. So bot beispielsweise der Brüsseler Kreis, ein Netzwerk aus dreizehn großen gesundheits- und sozialwirtschaftlichen Unternehmen aus Diakonie und Caritas, auch 2018 viele Kooperations- und Austauschmöglichkeiten. Europäische Lernerfahrungen zur Inklusion waren Thema eines gemeinsamen parlamentarischen Abends in Berlin. Kooperationspartner Entwicklungen Wohnen, Betreuung und Pflege Ob Pflege, Teilhabe oder Jugendhilfe: Die politischen und gesetzlichen Vorgaben für die soziale Arbeit werden von Jahr zu Jahr komplexer. Ein Dauerthema ist die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Zur Vorbereitung auf die dritte Reformstufe im Januar 2020 arbeiten unsere Führungsund Fachkräfte in mehreren Gremien auf kommunaler, Landes- und Bundesebene mit. Damit Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in der Kinder- und Jugendhilfe besser berücksichtigt werden, beginnt 2019 ein Dialog „Mitreden – Mitgestalten” zwischen Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Praxis. Auch daran sind Vertreter der Stiftung Liebenau beteiligt. Neue bauliche Standards In Baden-Württemberg ist die Landesheimbauverordnung weiterhin vorherrschendes Thema. Schon seit zehn Jahren beschäftigt dieses Regelwerk die Träger im Land. 2009 wurden die neuen Standards für stationäre Einrichtungen definiert. Bis konkrete Ausführungsbestimmungen vorlagen, dauerte es jedoch nochmals sechs Jahre bis 2015. Eine lange Zeit der Planungsunsicherheit, vor allem im Wachstumsbereich Pflege. Nun sollen bis Ende August 2019 die baulichen Vorgaben umgesetzt sein. Die Ziele der Verordnung sind von Anfang an auf breite Zustimmung gestoßen, sollen sie doch zu mehr Lebensqualität im stationären Wohnen beitragen: Einzel- statt Doppelzimmer, eigene Nasszellen und kleine, überschaubare Wohnbereiche. Problematisch ist allerdings die Umsetzung der vorgegebenen Gruppengröße von 15 Personen mit jeweils genau bemessenen Gemeinschaftsflächen. In bestehenden Gebäuden ist das häufig allein aufgrund der Architektur nicht möglich oder nur mit Verlust vorhandener Plätze umsetzbar. Innerhalb der Stiftung Liebenau betrifft die Landesheimbauverordnung zahlreiche Häuser der Pflege, Wohnhäuser Stiftung Liebenau 15

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