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Die Stiftung Liebenau – eine Lebens- und Wesensäußerung von Kirche

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Heutige Position und Erwartungen eines kirchlich-karitativen Aufgabenträgers Hrsg. Aufsichtsrat der Stiftung Liebenau, 2013

B. Die

B. Die Kirchlichkeit der Stiftung Liebenau ihre heutige Beschreibung einräumt. Für die Stiftung Liebenau sind vor allem die Bereiche Stiftungsaufsicht und Grundordnung des kirchlichen Dienstes 25 von besonderer praktischer Bedeutung. Die „Kirchlichkeit“ der Stiftung Liebenau im Sinne ihrer institutionellen Verbindung zur organisierten Kirche bewirkt somit, dass die katholische Kirche den Handlungsrahmen der Stiftung Liebenau mitbestimmen und auch überwachen kann zumindest in jenen Betätigungsfeldern, in denen die Stiftung ein „Stück Auftrag der Kirche“ erfüllt. Insofern trägt auch die organisierte Kirche einen Teil Verantwortung. Mit der für die Stiftung Liebenau nunmehr festgestellten institutionellen Zuordnung zur katholischen Kirche hat der Begriff ihrer „Kirchlichkeit“ eine weitere Bedeutung erhalten. Hatte die Stiftung ihr kirchliches Handeln bisher als ein den Stifterwillen aufgreifendes soziales Engagement aus christlichem Selbstverständnis heraus begriffen, so bedeuten die Ergebnisse des Statusfeststellungsverfahrens, dass sie in ihrem Handeln „ein Stück Auftrag der Kirche“ erfüllt, also eine von der verfassten Kirche als eigene Aufgabe verstandene Tätigkeit erledigt. Die bisherige Handlungsmotivation der Stiftung, die dennoch nicht im Eigentum der Kirche steht, sondern den stiftungsrechtlichen Regeln entsprechend weiterhin nur sich selbst gehört, hat damit eine deutlich erweiterte Auslegung erfahren. IV. Das Handeln der Stiftung Liebenau aus Sicht der Kirche ein Teil der kirchlichen Sendung Bevor die Kirche aufgrund der heute feststehenden „Zuordnung“ der Stiftung Liebenau zu ihr beginnen kann, das kirchliche Wirken der Stiftung zu „ordnen“, muss sie zuerst aus kirchlich-theologischer Sicht beschreiben, welche inhaltliche Aufgabe der Kirche, die diese als ihren „Auftrag“ ansieht, von der Stiftung mit erledigt wird. Sowohl für die Kirche wie auch für die Stiftung Liebenau selbst ist es für das gegenseitige Begegnen von wesentlicher Bedeutung, zu wissen, welche inhaltliche Position die Stiftung innerhalb der oben angesprochenen institutionellen Beziehung besitzt. Nur wenn dieses „kirchliche Selbstverständnis“ von der Aufgabe und Funktion der Stiftung Liebenau als Teil von Kirche formuliert ist, kann die Kirche von dem ihr zugestandenen Selbstbestimmungsrecht auch in angemessener Weise Gebrauch machen und „ordnend“ wirken. Bemüht man sich die Erkenntnisse aus dem gerichtlichen Klärungsprozess mit einbeziehend um eine solche neue Positionsbestimmung und betrachtet das bisherige Handeln der Stiftung aus Sicht der Kirche, muss man zu dem Ergebnis kommen, dass die Stiftung Liebenau der Erfüllung einer wesentlichen Grundfunktion der katholischen Kirche 25 „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ in der Fassung des einstimmigen Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 20. Juni 2011, herausgegeben vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Die deutschen Bischöfe; Nr. 95). 18 19

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