Arbeit mit Menschen Fachbereich mit Behinderungen Borderline besser verstehen Therapeutische Hilfen für Menschen mit Borderline-Erleben bilden eine der größten Herausforderungen für die psychiatrische Arbeit. Professionelle Bemühungen geraten dann an Grenzen, wenn es Fachleuten nicht mehr gelingt, das psychische Erleben von Betroffenen und ihre inneren Motivationen zu verstehen. Gerade Borderline-Symptome wie Selbstverletzungen, Schwarz-Weiß-Malerei oder extreme Stimmungslabilität wirken immer wieder uneinfühlbar, entstehen aber aus einer einfühlbaren emotionalen Logik. Im Rahmen dieser Fortbildung soll ein Verständnis für das Krankheitsbild Borderline vermittelt und Einblicke in das Erleben Betroffener und ihrer Reaktionen gegeben werden. Die Teilnehmenden erhalten grundlegende Informationen über das Störungsbild und Behandlungsformen wie beispielsweise die DBT-Therapie nach M. Linehan und die Schematherapie. Ziel der Fortbildung ist es, Borderline verstehbar werden zu lassen und Hilfen für den Umgang mit Borderline-Klienten zu gewinnen. Dabei werden auch Möglichkeiten des Umgangs für kritische Situationen erarbeitet (z. B. Selbstverletzungen, Beziehungsabbruch). Die Fortbildung vermittelt nicht in erster Linie psychotherapeutische Qualifikation, sondern Hilfen für die Arbeit mit Borderline-Betroffenen im sozialpsychiatrischen Kontext. Arbeitsform Theorieinput, Kleingruppenarbeit, Selbstreflexion, Imaginationen zum Einfühlen in die Klienten, Rollenspiel Zielgruppe Mitarbeitende der Behinderten- und Jugendhilfe Leitung Dr. Irmgard Plößl, Diplompsychologin Zeit und Ort uuDienstag, 19. Mai bis Mittwoch, 20. Mai 2020, 9 – 17 Uhr, uuSchloss Liebenau Kursgebühr 230,00 € Kursnummer 201127 Anmeldung Akademie Schloss Liebenau 26
Arbeit mit Menschen Fachbereich mit Behinderungen Bundesteilhabegesetz Das Bundesteilhabegesetz tritt in vier Stufen in Kraft, die 1. Stufe bereits 2017, die 2. Stufe 2018, die 3. Stufe am 01.01.2020. Schwerpunkt des Seminars sind die Inhalte der 3. Stufe, welche die ab 01.01.2020 vollständig neu geregelte Eingliederungshilfe betrifft. Vorab erfolgt eine Einführung in die 1. und 2. Stufe des Reformgesetzes. Inhalt • Einführung in das Bundesteilhabegesetz • Ziele und Struktur des Gesetzes / Inkrafttreten • SGB IX Teil 1 Allg. Reha- und Teilhaberecht • SGB IX Teil 2 Eingliederungshilferecht • SGB IX Teil 3 Schwerbehindertenrecht Zeit und Ort uuMittwoch, 21. Oktober 2020, 9 – 17 Uhr, uuSchloss Liebenau Kursgebühr 120,00 € Kursnummer 201128 Anmeldung Akademie Schloss Liebenau Arbeitsform PowerPoint-Präsentation, Vortrag, Fragen, Diskussion Zielgruppe Führungskräfte und Mitarbeitende Leitung Edith Sonntag, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht 27
Arbeit mit alten Fachbereich Mensch
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Spiritualität und Fachbereich Seel
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Hauswirtschaft Fachbereich / Küche
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