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Anstifter 1, 2015 der Stiftung Liebenau

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Der Anstifter ist die Hauszeitschrift der Stiftung Liebenau mit Themen aus den Bereichen Altenhilfe, Behindertenhilfe, Bildung, Gesundheit, Familie und Dienstleistungen.

Inhalt Titelfoto: Impuls

Inhalt Titelfoto: Impuls zur Selbstwahrnehmung beim Stiftungstag Foto: Susanne Droste-Gräff 3 Editorial 4 kurz und knapp 5 Impressum 35 www-Adressen / Anzeigen 36 Spot an: Eberhard Bleher Menschen mit Behinderung 23 Durchstarten mit dem Führerschein 24 Inklusion ist und bleibt spannend 27 Die Schule von morgen Gesundheit Ihre Spende für die Stiftung Liebenau Spendenkonto Sparkasse Bodensee Konto: 20 994 471 BLZ: 690 500 01 IBAN: DE35 6905 0001 0020 9944 71 BIC: SOLADES1KNZ Wollen Sie regelmäßig unsere Spendennachrichten lesen? Abonnieren Sie sie unter www.stiftung-liebenau.de/ Spendennachrichten Stiftung Liebenau 6 Gedenktag für die Euthanasie-Opfer 8 Stellungnahme: Beihilfe zur Selbsttötung 9 Finanzierung für die Sozialwirtschaft 11 Stiftungstag 2014 12 Impuls: tausend neue Schritte 13 Über den Verstand zum Herzen 14 Partner in der Metropole Frankfurt 15 ZF-Chef engagiert sich für Bildung 16 Gewaltstudie: schmerzlicher Rückblick 18 Nachsorge: Jede Familie erwünscht Altenhilfe 20 Erfolgsgeschichte: Lebensräume 22 Interkulturelle Verständigung im Heim 28 Gutes Ende nach schwerem Weg Bildung 30 Die zweite Chance für Marc 32 Mit Teilzeitausbildung in den Job Kinder und Jugend 33 Kinderrechte: Kinder kommen zu Wort Anstifter 2015 Ausgabe 1 Infos aus der Stiftung Liebenau Stiftung Liebenau Gedenktag Euthanasie: Gegen das Vergessen Seite 7 Ehrenzeichen für Arbeit mit Leidenschaft Seite 13 Engagement für Bildung: ZF-Chef Sommer Seite 15 Altenhilfe Lebensräume: eine Erfolgsgeschichte Seite 20 Menschen mit Behinderung Durchstarten mit dem Führerschein Seite 23 Inklusion bleibt spannend Seite 24 Gesundheit Odyssee nach Unfall Seite 28 Bildung „Sprungbrett“ in den Job Seite 32 Kinder und Jugend Kinder kommen zu Wort Seite 33 Den Anstifter finden Sie auch als e-book unter www.stiftung-liebenau.de/anstifter Auch die Tochtergesellschaften der Stiftung Liebenau informieren regelmäßig über neue Konzepte und Planungen und präsentieren Menschen hautnah. Näheres finden Sie unter: „anna live“ Deutschland: www.st.anna-hilfe.de/anna-live „anna live“ Österreich: www.st.anna-hilfe.at/anna-live „wir“: www.st.gallus-hilfe.de/wir „wir-mittendrin“: www.st.gallus-hilfe.de/wir-mittendrin „Auf Kurs“: www.bbw-rv.de/auf-kurs

Editorial LIEBE LESERIN, LIEBER LESER, jeder will Inklusion. Teilhabe an der Gesellschaft für alle. Gleiche Rechte für alle. Natürlich! Selbstverständlich! Alle Menschen sollen unabhängig von ethischer und religiöser Zugehörigkeit, gesellschaftlicher Identität und sexueller Orientierung, sozialer und familiärer Herkunft oder körperlicher und psychischer Verfassung frei und gleich am gesellschaftlichen Leben partizipieren können. Diese Leitvorstellung einer sozialen Teilhabe ist im Duktus der Behindertenrechtskonvention selbstverständlich im Zusammenhang mit der Autonomievorstellung zu verstehen: Jeder gestaltet selbstbestimmt und fürsorgend verantwortlich sein Leben, aber nicht isoliert, sondern in Bindung mit anderen und als Gemeinschaftswesen. Das Leben in Beziehung ist elementar, um seinen Lebensweg würdevoll zu finden und zu gestalten. Damit Menschen mit und ohne Handicap sich öffnen, bildet der Respekt vor der Andersartigkeit der anderen und deren Handlungs- und Lebensentwürfen das ethische Fundament. Jeder ist in seiner Haltung und Handlung gleichwertig und mit der gleichen Würde ausgestattet. Aber Obacht. Mit derselben Würde ausgestattet zu sein, mit Gleichheit vor dem Gesetz und in der Menschenwürde, darf nicht dazu führen, dass Unterschiede ignoriert werden. Ein Beispiel aus unserer Arbeit: Wenn Menschen mit schwerer Behinderung nicht mehr als solche bezeichnet werden dürfen, dann fallen sie möglicherweise auch als Träger eines besonderen Förderbedarfes mit Anspruch auf spezielle Betreuungsangebote aus. Man wird damit aber ein Elend hervorrufen, weil völlig verunklart wird, wie diese Menschen zukünftig angemessen begleitet werden sollen. Ein Paradox: Die begriffliche Gleichstellung der Unterschiede schafft erst die lebensweltliche Diskriminierung, die man doch eigentlich verhindern will. Wir können im Namen der Betroffenen nur davor warnen, die unterschiedlichen Bedürfnisse so weit zu nivellieren, dass sie am Ende nicht mehr geltend gemacht werden können. Die Stiftung Liebenau positioniert sich klar zum Leitziel der Inklusion und Teilhabe. Wir entwickeln eine Kultur des Miteinanders, die durch Respekt vor der Andersheit des Anderen geprägt ist, in der jeder – manchmal auch nur kleine – Schritt zum Besseren zählt und die Menschlichkeit des Menschen auch in seinen Brüchen und Fragmenten Leitbild ist. Deshalb gelten unsere Handlungsleitlinien immer dem Einzelnen und seinen Bedürfnissen. Da diese oft so grundlegend unterschiedlich sind, müssen unsere Angebote vielfältig sein. Also dürfen wir zum Beispiel ambulant begleitetes Wohnen und Arbeiten für Menschen mit Behinderung nicht ausspielen gegen die Fachkompetenz einer Komplexeinrichtung. Beide Angebotsformen sind gleichermaßen notwendig, da sie den Bedürfnissen eben anderer Menschen mit Behinderung entsprechen. Daher sehen wir zwischen den so genannten „inklusiven“ sozialräumlichen Angeboten und einer Komplexversorgung keinen Gegensatz, wenn die Bedarfe der Adressaten ausschlaggebend sind. Unsere Angebote müssen so konzipiert sein, dass sie möglichst autonome Lebensgestaltung befördern. Das schließt aber auch gelungene Lebensangebote ein für diejenigen, die den Anforderungen ambulant und sozialräumlich organisierter „inklusiver“ Angebote nicht entsprechen können. Reden wir nochmals über den Begriff Inklusion! Wir meinen, er darf nicht ausgrenzen. Vorstand der Stiftung Liebenau Dr. Markus Nachbaur Dr. Berthold Broll Prälat Michael H. F. Brock Wie ist Ihre Meinung? Die Vorstände der Stiftung Liebenau freuen sich auf Ihre Rückmeldung: vorstand@stiftung-liebenau.de

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